Umsetzung von zwei EU-Direktiven über die Mehrwertsteuer

Eine Vereinfachung der administrativen Arbeit unserer Betriebe, ein Beitrag des CSV Deputierten Norbert Haupert.

Die von Finanzminister Jean-Claude Juncker eingebrachte Gesetzesvorlage 5122 sieht die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung von zwei europäischen Richtlinien bezüglich der Mehrwertsteuer vor. Die Direktive 2001/115/CE über die Inrechnungstellung der Mehrwertsteuer hat zum Ziel eine Modernisierung, eine Harmonisierung und eine Vereinfachung der damit verbundenen administrativen Arbeit der Betriebe.

Modernisierung

Hinsichtlich der Modernisierung, versucht die Gesetzesvorlage die administrativen Vorschriften im Bereich der Verrechnung der Lieferung von Waren und Dienstleistungen der Entwicklung der modernen Technologien anzupassen, indem sie

die elektronisch erfasste Rechnung zulässt;

die Zustellung der Rechnungen über den elektronischen Weg ermöglicht;

die elektronische Lagerung der Rechnungen und anderen Buchführungsunterlagen, egal in welchem Land der Europäischen Union, erlaubt.

Weiter sieht die Richtlinie eine Harmonisierung hinsichtlich des Datums der Rechnung und der vorgeschriebenen Angaben, die eine Rechnung beinhalten soll, für sämtliche Länder der EU vor. In der Tat benötigt die Entwicklung des elektronischen Handels die Schaffung einer gemeinsamen juristischen Grundlage, die die notwendigen Verwaltungskontrollen im Bereich der Mehrwertsteuer grenzüberschreitend gewährleistet.

Vereinfachung

Was die Vereinfachung der Inrechnungstellung der Lieferung von Waren und Dienstleistungen betrifft, so sieht die Gesetzesvorlage folgende Möglichkeiten vor:

die Erstellung der Rechnung durch den Kunden selbst;

die Erstellung der Rechnung durch einen Unterlieferanten;

die periodische Verrechnung der während desselben Monats getätigten Lieferungen an denselben Kunden;

eine vereinfachte Form der Rechnung wenn der Rechnungsbetrag 100 € nicht überschreitet;

die Wahl der Sprache und der Währung in denen die Rechnung verfasst werden kann; unser Gesetz schreibt jedoch vor, dass für die in Luxemburg zulässigen Rechnungen der Betrag der Mehrwertsteuer in Euro angegeben werden muss;

bei einem Paket von Rechnungen an denselben Kunden, brauchen die gemeinsamen Angaben der verschiedenen Rechnungen nur einmal angeführt zu werden.

Elektronisch

Die Richtlinie 2002/38/CE, die die Ortsbestimmung der Mehrwertsteuerverrechnung bei Rundfunk und Fernsehen sowie anderen auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen festlegt, schreibt unter anderem die Annahme durch die Verwaltung von elektronisch erstellten Mehrwertsteuererklärungen vor. Die Gesetzesvorlage geht über die Vorschriften der EU-Richtlinie hinaus indem sie die Zustellung, über den elektronischen Weg, von sämtlichen Erklärungen, Informationen und Dokumenten, die der Steuerpflichtige der Verwaltung zukommen lassen muss, verordnet.

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Steuerverwaltung und den Steuerberatern hat der “Centre Informatique de l’Etat” ein informatisches System erstellt, die die Zustellung über den elektronischen Weg sämtlicher Erklärungen nebst Anlagen im Bereich der Mehrwertsteuer ab sofort ermöglicht. Es ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung von “e-Government” und es sei nur zu begrüßen, dass andere Verwaltungen, die dieselben Dokumente den Betrieben abverlangen, in Zukunft auch auf den Weg der elektronischen Zustellung übergehen, und somit die Vereinfachung der administrativen Arbeit unserer Betriebe vorantreiben.

Norbert Haupert

CSV-Südabgeordneter