Association des Pédagogues Curatifs

Entrevue vun der CSV-Fraktioun mat der Associatioun vun den Heelpädagogen
Überlegungen zur Reform des Schulgesetzes von 1912

CSV-Fraktion empfing Heilpädagogen

Am 7.Mai empfing die CSV-Fraktion eine Delegation der Association des Pédagogues Curatifs, welche sich aus den Mitgliedern Viviane Dockendorf, Pierrette Wesner-Peffer und Berty Hoffmann-Berns zusammensetzte. Die CSV-Fraktion war vertreten durch die Abgeordneten Claude Wiseler, Nelly Stein, Marie-Josée Frank und Fred Sunnen, sowie durch den parlamentarischen Mitarbeiter Ralph Kass. Hauptgegenstand der Unterredung war die anstehende Reform des Schulgesetzes von 1912.

Seit 30 Jahren besteht das Gesetz über die ?Education différenciée?, das auf dem Gebiet der Betreuung behinderter Kinder enorme Fortschritte mit sich gebracht hat. Zudem zeigt sich heute, dass immer mehr Kinder, sowie deren Eltern betroffen sind. Es sind vor allem die Gemeinden die sich diesen Herausforderungen annehmen müssen. Laut Aussagen der Heilpädagogen, bestünde jedoch eines der Hauptprobleme in der mangelhaften Differenzierung zwischen den betroffenen Kindern, die oftmals riskieren in einen gemeinsamen Topf geworfen zu werden. So gebe es einen erheblichen Unterschied zwischen lernbehinderten Kindern, die beispielsweise eine ausgeprägte Konzentrationsschwäche aufzeigen, und mental behinderten Kindern.

Gegenwärtig gibt es ungefähr 45 Heilpädagogen, davon sind gegenwärtig 10% in den Vor- und Grundschulen tätig. Die Heilpädagogen bemängeln vor allem die Tatsache, dass die sogenannten ?Spezialklassen? oder ?Integrationsklassen? in der Beliebtheitsskala des qualifizierten Lehrpersonals oftmals zu kurz kommen würden. Aus diesem Grund würde verstärkt auf Lehrbeauftragte zurückgegriffen, die keine pädagogische Grundlage für den adäquaten Umgang mit solchen Klassen mitbringen. Auch in den Folgejahren werden diese Klassen dann durch Lehrbeauftragte übernommen. Die Heilpädagogen, die die Schüler und deren Geschichte in den meisten Fällen im Detail kennen, hätten in diesem System keine Daseinsberechtigung.

Die Heilpädagogen fordern deshalb ihre Berücksichtigung bei der Reform des Schulgesetzes von 1912, und legen in diesem Sinne auch konkrete Textvorschläge vor, die man im Kapitel zu den ?Spezialklassen? im Gesetz verankern könne. In diesem Sinne müsse der Ausbildung, die sich über mindestens 7 Semester erstreckt, im neuen Gesetztext Rechnung getragen werden.