Ministerrat beschließt Rentenanpassung

Der Ministerrat vom 8. November 2002 hat das Gesetzprojekt zur Anpassung der Renten- und Unfallrenten zum 1. Januar 2003 gutgeheißen.
Der Ministerrat vom 8. November 2002 hat das Gesetzprojekt zur Anpassung der Renten- und Unfallrenten zum 1. Januar 2003 gutgeheißen.

Die Anpassung bezieht sich auf die Lohnentwicklung von 1999 bis 2001 und beträgt 3,5 Prozent. Der Kostenpunkt dieser Maßnahme beläuft sich auf 61 Millionen Euro für die Renten, bzw. 4,6 Millionen Euro für die Unfallrenten.

Das Gesetzprojekt zur Anpassung der Renten und Unfallrenten verläuft parallel zur Ausarbeitung eines Gesetzprojekts zur Anhebung des Mindestlohns. In der Erklärung zur Lage des Landes am 7. Mai 2002 hatte Premierminister Jean-Claude Juncker diese Maßnahmen bereits angekündigt: “Menschen, déi hei schaffen, Lëtzebuerger a Net-Lëtzebuerger, Léit, déi hei pensionnéiert sinn, mussen den Uschloss un d’Lounentwecklung an un den allgemenge Wuelstand behalen. Dofir ginn den 1. Januar 2003 d’Renten an d’Pensiounen ajustéiert. Dofir gëtt de Mindestloun den 1. Januar 2003 ugehuewen.”

Bereits im Ministerrat vom 28. Oktober 2002 hatte die Regierung ihren Willen bekundet, trotz der wirtschaftlichen Verlangsamung, die Anpassung des Mindestlohns nicht auszusetzen.

Ein weiteres Gesetzprojekt, das der Ministerrat vom 28. Oktober 2002 gutgeheißen hat, betrifft den Bau einer Rockhalle auf den Industriebrachen in Esch-Belval. Neben zwei Konzertsälen mit einem Fassungsvermögen von 4000, bzw. 500 Zuschauerplätzen werden einheimischen Musikbands ein Aufnahmestudio und mehrere Proberäume zur Verfügung gestellt.