Staatliche Beteiligung an Projekten zur Betreuung von Behinderten

Vier neue Konventionen, die auf Vorschlag von Ministerin Marie-Josée Jacobs eingebracht wurden.
Im Ministerrat vom 4. Oktober hieß die Regierung vier Konventionen mit der “Association des parents d’enfants mentalement handicapés (Apemh)” gut. Dies auf Vorschlag von Familienministerin Marie-Josée Jacobs. Die einzelnen Konventionen ermöglichen den Bau bzw. den Ankauf von Infrastrukturen zur Betreuung und sozialen Eingliederung geistig Behinderter. Sie umfassen ebenfalls die finanzielle Beteiligung an den jeweiligen Ausstattungskosten.

Im einzelnen sehen die Konventionen vor:

Der Ankauf und der Umbau eines Gebäudes in Bettingen/Mess für den Sozialdienst der Apemh. Diese neue Infrastruktur dient hauptsächlich dazu, die sozialen Dienstleistungen für geistig Behinderte und deren Familien zu verbessern. Der staatliche Anteil am Kaufpreis beläuft sich auf 80 Prozent (= 435 000 Euro), und die Ersteinrichtung wird ganz übernommen (=25000 Euro).

Im Park von Hosingen wird ein sogenanntes “Atelier Protégé” errichtet, das 110 Behinderte aufnimmt. Integral übernimmt der Staat die Bau- und die Einrichtungskosten von 7,27 Millionen Euro.

Im benachbarten Wahlhausen erfolgt der Bau eines Wohnhauses, in dem 15 Behinderte betreut werden. Der Beteiligungssatz des Staates beläuft sich auf 80 Prozent (=1,2 Millionen Euro) beim Baupreis und 100 Prozent (=100 000 Euro) bei der Inneneinrichtung

In Esch, auf Nossbierg, erfolgt derweil der Bau eines therapeutischen Zentrums für 70 Personen zu dem der Staat 2,8 Millionen Euro (=90 Prozent) für die Baukosten und 900 000 Euro (=100 Prozent) für die Innenausstattung beisteuert. Es dient ebenfalls der beruflichen Eingliederung von Behinderten.

Der Gesamtkostenpunkt der staatlichen Beteiligung an den vier Projekten der Apemh beläuft sich auf 12,37 Mio. Euro.

“Frage der Menschenwürde”

Die Entscheidung des Ministerrates ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem Gesetzesprojekt 4827 über die Einkommenssituation von Behinderten zu sehen. In dessen Rahmen ist vorgesehen, Vereinigungen wie die Apemh dabei zu unterstützen, 200 zusätzliche Arbeitsplätze in “Ateliers protégés” zu schaffen.

Das Gesetzesprojekt, das Ministerin Marie-Josée Jacobs bei seiner Vorstellung als “Frage der Menschenwürde” bezeichnete, sieht des Weiteren vor, den behinderten Arbeitnehmern in den “Ateliers protégés” das Statut des Lohnempfängers zu geben und sie, für die geleistete Arbeit, in der Höhe des Mindestlohns zu bezahlen.

Schwerstbehinderte sollen derweil Anspruch auf das garantierte Mindesteinkommen erhalten und dies unabhängig von ihrer persönlichen Einkommenslage.