Steuerliche Anreize bei der privaten Altersvorsorge

Anfang September präsentierte Finanzminister Jean-Claude Juncker die Modalitäten für eine neue Formel des steuerlich begünstigten Pensionssparens, die durch eine Mischform aus Sparen und Altersvorsorge attraktiver gestaltet wird.

Die neue Formel, die bereits für das Steuerjahr 2002 Geltung hat, beruht auf Eigeninitiative, ohne dass dies mit Leistungsverschlechterungen im legalen Rentensystem verbunden ist. Dies im Gegensatz zu ausländischen Modellen wie z. B. in Deutschland. So wie die CSV in ihrem Wahlprogramm 1999 deutlich gemacht hat, geht der Ausbau der privaten Fürsorge nicht zu Lasten des legalen Systems.

Das neue Zusatzrentenmodell, das eine Mindestlaufdauer von zehn Jahren hat, zeichnet sich durch steuerliche Vorteile aus, die während der Laufzeit wie bei der Auszahlung zum Tragen kommen. Während der Laufzeit kann der Versicherte einen jährlichen Freibetrag in Anspruch nehmen, der in mehreren Altersstufen von 1 500 € Euro (unter 40) bis zu 3 200 Euro€ (ab 55) reicht. Versichern sich Ehepartner oder Zusammenlebende individuell, werden sie fiskalisch einzeln erfasst.

Zwei Auszahlungsmodelle

Bei der Auszahlung des Ersparten können die Versicherten zwischen zwei Modellen wählen: Einem monatlichen Pensionszuschlag oder einer Auszahlung, die maximal die Hälfte der angesparten Mittel ausmacht, wobei das Restkapital dann als monatliche Zusatzrente zur Auszahlung kommt. Während der monatliche Pensionszuschlag zu 50% steuerfrei ist, wird die Kapitalauszahlung mit der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes der betreffenden Person besteuert. Da nach der rezenten Steuerreform der Spitzensteuersatz 38% beträgt, wird die Auszahlung mit höchstens 19% besteuert.

Wer bereits eine Zusatzrente abgeschlossen hat, hat die Möglichkeit sich diese von seinem Versicherer anpassen zu lassen.

Die neue Formel, die mit Vertretern des Finanzsektors ausgearbeitet wurde, kann von Banken und Versicherungen angeboten werden. Was mögliche Spekulationsrisiken betrifft, müssen sich die Anbieter an Auflagen halten und eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigen. So müssen sie auch ihren Kunden Produkte anbieten, die festverzinslich sind, also nicht in Aktien angelegt sind. Kunden, die risikobereiter sind, können Produkte wählen, die einen Teil Aktien enthalten.

Bei der Vorstellung des neuen Zusatzrentenmodells betonte Finanzminister Jean-Claude Juncker, dass der Ausbau des dritten Rentenpfeilers keinen Einstieg in die Kasinorente darstelle. “Die gesetzliche Rente wird nicht angetastet,” so Jean-Claude Juncker.