Nach der Pensionsreform … jetzt die Invalidenrenten

Die Rentenreform trat zum 1. Juli und das rückwirkend auf den ersten März in Kraft. Diese Reform beinhaltet grundlegende und substanzielle wie auch strukturelle Verbesserungen. CSV-Abgeordneter Marcel Glesener über die Reform der Invalidenrente.
Die Rentenreform trat zum 1. Juli und das rückwirkend auf den ersten März in Kraft. Diese Reform beinhaltet grundlegende und substanzielle wie auch strukturelle Verbesserungen. Das betrifft die Grundrenten, die Mindestrenten, die Hinterbliebenenrenten sowie eine allgemeine lineare Erhöhung von 3,9 Prozent. Hinzu kam die Indexanpassung. Zum Jahresende kommt dann noch die Jahresprämie zur Auszahlung.

Inzwischen müssten im Prinzip der Großteil der Pensionen berechnet sein. Und auch die Nachzahlungen dürften ausbezahlt worden sein.

Die Reform brachte also ein Stück mehr an Rentengerechtigkeit. Tausenden von Familien wurde eine nicht zu unterschätzende, willkommene und wohl verdiente Einkommensverbesserung beschert. Nicht zu vergessen auch das Renten-Ajustement, das am kommenden 1. Januar in Kraft tritt.

Noch eine wichtige Reform

Ein weiterer wichtiger Schritt einer kontinuierlichen Sozialpolitik ist die Gesetzreform der Invalidität, so wie sie am vergangenen Mittwoch im Parlament beschlossen wurde.

Es bestand dringender Handlungsbedarf: Viele Leute, die wegen gesundheitlicher Schäden oder wegen Krankheit außerstande waren, an ihren Arbeitsplatz zu bleiben, standen praktisch vor dem Nichts. Sie befanden sich in einer menschenunwürdigen Situation, wenn ihnen die Invalidenrente verweigert wurde.

Die Reform ist das Resultat langer Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und dem Arbeitsminister so wie dem Sozialminister. Wie gesagt: Die Reform beruht auf einem Kompromiss dieser Verhandlungen.

Sozialpolitik konkret

In Kurzform die wesentlichen Verbesserungen: Die neuen gesetzlichen Bestimmungen geben dem arbeitenden Menschen, der durch Krankheit oder gesundheitliche Schäden außerstande ist seinen Arbeitsplatz weiter zu besetzen ,und dem die Invalidenrente nicht anerkannt wurde, ein Mehr an sozialer und finanzieller Absicherung.

Es wird u.a. versucht, den Betreffenden in seinem Betrieb oder gegebenenfalls in einem andern Betrieb, auf einen neuen, zumutbaren Arbeitsplatz ohne Lohnverlust zu integrieren.

In diesem Falle erhält der Betroffene einen zusätzlichen Kündigungsschutz von einem Jahr.

Sollte eine Integration nicht zu verwirklichen sein , so besteht das Recht auf Arbeitslosenentschädigung und die Möglichkeit eines “Wartegehalts” in Höhe der in Frage kommenden Invalidenrente.

Die Prozeduren , die dem Betroffenen Klarheit bringen sollen , werden vereinfacht und wesentlich verkürzt . Des Weitern kann auch der Zeitraum, in dem Krankengeld geleistet wird unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.

Diese Gesetzesreform ist eine wichtige sozialpolitische Verbesserung, die vielen Menschen wieder Perspektiven für die Gestaltung ihres Lebens und das ihrer Familien ermöglicht. Das ist Sozialpolitik konkret.

Marcel Glesener

CSV-Abgeordneter