Einführung des Punkteführerscheins

Am Mittwoch letzter Woche stimmte das Parlament der Einführung des Punkteführerscheins zu. Der Punkteführerschein soll dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu fördern. (Artikel des CSV-Deputierten Norbert Haupert)
Am Mittwoch letzter Woche stimmte das Parlament der Einführung des Punkteführerscheins zu. Der Punkteführerschein soll dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu fördern.

Der Punkteführerschein stellt dabei keine Gefahr für den besonnenen Verkehrsteilnehmer dar. Er ist die legale Antwort auf das Fahrverhalten einer kleinen Minderheit von Motorrad- und Autofahrern, die die Verkehrsvorschriften nicht einhalten und andere Menschen im Verkehr durch ihr rücksichtsloses Verhalten gefährden.

Oberste Priorität: Verkehrssicherheit

Der Punkteführerschein schreibt sich in eine Straßenverkehrspolitik ein, deren oberste Priorität darin besteht, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Trotz eines vervielfachten Verkehrsaufkommens, hat sich die Zahl der Unfälle mit Körperschaden seit 1970 mehr als halbiert, und die Zahl der Verkehrstoten ist von 132 auf 69 zurückgegangen. Hier haben technischer Fortschritt und politische Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit wie bspw. die Einführung der Gurtpflicht gewisse Erfolge aufzuweisen. Leider kann man nur von gewissen Erfolgen reden. In der Tat ist jeder Verletzte und jeder Tote auf unseren Strassen einer zuviel.

Viele Unfälle, die meist unermessliches Leid für die Opfer, ihre Angehörige und ihre Freunde bedeuten, sind neben Alkoholmissbrauch auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Es ist eine Binsenweisheit, dass bei überhöhtem Tempo niemand sein Gefährt so beherrscht, wie ihm das bei besonnenem Tempo möglich ist. Auch wenn die Beherrschung eines Fahrzeugs zum Teil von dessen technischer Eignung, vom Straßenzustand, von Wetterbedingungen sowie von der Erfahrung des Lenkers abhängig sind, ist es doch eine Tatsache, dass sich Bremswege durch höheres Tempo wesentlich vergrößern. Das Risiko sich und andere bei einem Unfall zu verletzen, steigt exponentiell zu der Geschwindigkeit.

Verkehrsrowdys spürbarere Grenzen aufzeigen.

Vor allem diesbezüglich wird der Punkteführerschein, der jedem Fahrer einen Vorrat von 12 Punkten zugesteht, greifen. Viele Raser sind durch das Risiko, eine Geldstrafe bezahlen zu müssen, nicht sonderlich beeindruckt. Der fortschreitenden Verschlechterung des Verantwortungsgefühls dieser Minderheit von Verkehrsteilnehmern muss daher mit anderen Mitteln entgegengewirkt werden. Wer durch Rowdytum im Straßenverkehr auffällt, muss auf eine Weise verwarnt werden, die wesentlich spürbarer ist als der Griff in die Brieftasche.

Der Punkteführerschein ist ein Instrument durch das dieses Ziel erreichet werden soll. Da das vollständige Aufbrauchen des Punkteguthabens mit dem einjährigen Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wird, stellt der Punkteverlust bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln eine Warnung dar, die einen tieferen Eindruck hinterlässt als das Bezahlen einer Geldstrafe.

Die maximale Sanktion – der Entzug der Fahrerlaubnis – richtet sich damit vor allem gegen notorische Wiederholungstäter. Fahrer, die sich nach einem Vergehen, das zum Punkteverlust geführt hat, nichts mehr zu Schulden haben kommen lassen, bekommen hingegen nach einiger Zeit abgezogene Punkte zurückerstattet. Überdies können sie ihren Kontostand ebenfalls durch die Teilnahme an Lehrgängen aufstocken.

Der Punkteführerschein, der einen abschreckenden, vor allem aber auch einen pädagogischen Charakter hat, wird dazu beitragen, die Sicherheit auf unseren Strassen weiter zu steigern. Besonnene Verkehrsteilnehmer werden durch den Punkteführerschein keine Veränderungen wahrnehmen. Der verschwindend geringen Minderheit von Verkehrsrowdys, die durch ihren Fahrstil unnötiges Leid provozieren, wird er jedoch deutlich ihre Grenzen aufzeigen.

Norbert Haupert

Abgeordneter