Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern

Mit der Verabschiedung des Gesetzprojekts über die Rentenaufbesserungen im Privatsektor und die Einführung der Erziehungspauschale durch die Abgeordneten am 5. Juni, wurden die Rententischbeschlüsse von Juli vergangenen Jahres umgesetzt.

Vorschläge der CSF Osten mitberücksichtigt

Die neuen gesetzlichen Maßnahmen entsprechen mit ihren unterschiedlichen Aspekten den Prioritäten, die von der CSV im Vorfeld des Rententischs formuliert wurden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang ebenfalls die von der CSF Osten unter Präsidentin Marthy Schmitz-Nilles geführten Diskussionen mit Vorschlägen zur Verbesserung der Rentensituation von Frauen, die im Gesetz mitberücksichtigt wurden.

Es kommt, rückwirkend auf den 1. März 2002, zu linearen Erhöhungen der Renten. Der Steigerungssatz wird von 1,78% auf 1,85% erhöht. Dies kommt einer Bruttosteigerung der Renten von 3,9% gleich. Neben dieser einkommensbezogenen Steigerung wird die Grundrente um 11,6% erhöht.

Die Rentenbezieher erhalten des Weiteren eine Jahresendzulage von 12,66 €pro Versicherungsjahr. Diese Zulage, die im Dezember ausbezahlt wird, beträgt bei 40 Versicherungsjahren 508,52.

Die linearen Erhöhungen tragen zum Teil bereits zu einer überproportionalen Steigerung der Klein- und Niedrigrenten bei. Diese erfahren eine weitere Steigerung durch drei selektive Maßnahmen: Die Mindestpension wird um 4,8% angehoben. Die Überlebenspension wird nicht gekürzt, wenn sie die Mindestpension nicht übersteigt. Bei Pensionsbeziehern, die vom nationalen Solidaritätsfonds einen Zuschuss aufgrund der RMG-Gesetzgebung erhalten, werden 30% des anzurechnenden Mindesteinkommens immunisiert statt wie bisher 20%.

Fair Rente fir Fraen

Das Motto der CSV am Rententisch lautete: “Fair Rente fir Fraen”. Da die Frauen im rentenpolitischen Bereich in den vergangenen Jahrzehnten durchwegs benachteiligt waren, räumte die CSV den Frauen am Rententisch die Priorität ein.

Die Verbesserungen bei den Klein- und Niedrigrenten kommen besonders auch vielen Frauen zugute. Zwei weitere Maßnahmen, die den Erziehungsleistungen Rechnung tragen, führen ebenfalls zu einer Verbesserung der Situation von Frauen.

Die Babyjahre werden verallgemeinert und auf Kinder ausgedehnt, die vor dem 1. Januar 1988 geboren wurden. Die Weiterversicherung bei den Babyjahren erfolgt auf der Grundlage des Durchschnittslohnes der 12 Monate vor der Geburt oder der Adoption eines Kindes, wobei die Mindestgrenze der Weiterversicherung auf das anderthalbfache des Mindestlohns angehoben wird.

Erziehungspauschale kommt

Die Erziehungspauschale (“3000 Frang”) würdigt die Erziehungsarbeit von Frauen, die in keinem andern Kontext eine materielle Würdigung für ihre Erziehungsleistung erhalten können. Neben den Frauen, die keine eigenen Rentenansprüche geltend machen können, kommt die Erziehungspauschale den Frauen zugute, die bereits in Rente sind. Die Erziehungspauschale ist im Prinzip ab dem 60. Lebensjahr geschuldet, dies jedoch rückwirkend ab dem 1. Juli 2002.

Die Erziehungspauschale ist vor allem eine Geste der Anerkennung gegenüber den Frauen, die Kinder zu einer Zeit erzogen, wo es nicht üblich war, dass verheiratete Frauen im Beruf blieben. Gleichzeitig ist sie ein konkreter Ausdruck für die Wahlfreiheit bei der Gestaltung des Familienlebens. Frauen oder Männer, die die Entscheidung treffen, sich ganz der Familienarbeit zu widmen, können auch zukünftig die Erziehungspauschale für ihre Leistungen beanspruchen.

Marie-Josée Meyers-Frank

CSV-Deputierte

Wichtig zu wissen:

Die Erziehungspauschale wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss mittels speziellem Formular beantragt werden. Die Antragsformulare werden allen Frauen über 60 Jahre zugestellt. Der Antrag auf Erhalt der Pauschale wird dann beim “Fonds National de la Solidarité” eingereicht.