Steuerentlastungen für fast jedermann

Steuerentlastungen für fast jedermann Die bevorstehende Steuerreform wird für fast jeden Bürger unseres Landes mehr oder weniger wesentliche Steuerentlastungen mit sich bringen. Nur diejenigen, die bis dato von der Steuer befreit waren, können folgerichtig von der Entlastung keinen Nutzen ziehen.

Dies sind in der Regel die Haushalte mit kleinen Einkommen. Sie sollen über den Weg der sozialen Umverteilung entschädigt werden. In dem Zusammenhang sind in dem Haushaltsvorschlag für das Jahr 2002 einige Maßnahmen vorgesehen, so u.a. die Erhöhung des Kindergeldes sowie der Mindestrenten.

Stempel der CSV So wie sämtliche seit 1990 durchgeführten Steuerreformen trägt die geplante Reform ganz klar den Stempel der von der CSV angestrebten Steuerpolitik. All die Reformen der letzten 15 Jahren wurden mit der Unterstützung der CSV-Minister und Abgeordneten sowie unter der Verantwortung unseres Finanzministers Jean-Claude Juncker durchgeführt. Sie sind durch einen starken sozialen Einschlag geprägt und haben alle zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe beigetragen.

Die Entlastungen der Haushalte durch die bevorstehende Reform beruhen besonders auf der Herabsetzung der Steuersätze. Diese wurden in zwei Etappen herabgesetzt, wovon die erste Senkung 2001 geschah. Um also den gesamten Umfang der Reform ermessen zu können, müssen die für das Jahr 2001 vorgezogenen Entlastungen für die physischen Personen mit in Rechnung getragen werden.

Seit 2000 wurde das steuerfreie Mindesteinkommen von 270.000 Franken auf 393.314 Franken erhöht was einer Verbesserung von immerhin 45% entspricht.

Senkung der Steuersätze Der Einstiegssteuersatz der im Jahre 2000 nur 6% betrug, wurde 2001 auf 14% angehoben und wird durch die Reform wieder auf 8% herabgesetzt. Hier muss jedoch hervorgehoben werden, dass 1998 6% Steuern ab einem Jahreseinkommen von 270.000 Franken, und 16% sogar ab einem Einkommen von 354.000 Franken erhoben wurden, wohingegen diese Beträge in Zukunft von der Steuer befreit bleiben. Im Jahre 2000 zahlte ein Bürger der Steuerklasse 1 (Junggeselle ohne Kinder) auf einem Monatseinkommen von 39.800 Franken immerhin 1.033 Franken Steuern, ab 1. Januar 2002 wird er von der Steuer befreit. Eine Familie mit zwei Kindern wird im Jahre 2002 erst ab einem Monatseinkommen von resp.123.000 Franken und 145.000 Franken Steuern zahlen, je nachdem nur ein Ehepartner oder beide berufstätig und Lohnempfänger sind.

Vor zwei Jahren zahlte dieselbe Familie mit demselben Einkommen bereits 8.850 Franken Steuern im Monat. Insgesamt belaufen sich die durch die bevorstehende Reform erzielten Steuerentlastungen für die Haushalte auf 7,5 Milliarden Franken. Rechnet man die um ein Jahr vorgezogenen Entlastungen fairer halber hinzu, dann betragen die Gesamtentlastungen für die physischen Personen pro Jahr 17,5 Milliarden Franken im Vergleich mit dem Jahr 2000.

Der zweite wesentliche Akzent dieser Reform beruht auf der Steuerentlastung der Betriebe. Dadurch sollen die Dynamik unserer Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer nationalen Wirtschaft gestärkt werden. Wie bei den Haushalten liegt der wesentliche Vorteil der Reform für die Betriebe in der Senkung der Steuersätze. Dies gilt sowohl für die Einkommensteuer (Betriebe die vom Unternehmer persönlich geführt werden) und die Körperschaftssteuer (Betriebe die unter der Form einer Kapitalgesellschaft funktionieren) als auch für die Gewerbesteuer. Außerdem wurden verschiedene Verbesserungen, was die Veranlagungsgrundlage betrifft vorgenommen. So zum Beispiel wird die steuerfreie Übertragung von aufgedeckten Mehrwerten beim Austausch von Beteiligungen bei Betriebsrestrukturierungen in Zukunft günstiger geregelt.

Zu neuem Aufschwung verhelfen Die Kriterien für eine steuerliche Integrierung von Gesellschaften werden aufgelockert. Der Freibetrag für die Berechnung der Gewerbesteuer auf dem Gewinn der Einzelbetriebe wird von 1.200.000 Franken auf 1.613.000 Franken (40.000 Euro) erhöht. Die Steuerentlastung für einen Einzelunternehmer der einen jährlichen Gewinn von fünf Millionen Franken erwirtschaftet beläuft sich im Vergleich zum Jahre 2000 auf 357.000 Franken was eine Entlastung von 22,5% bedeutet. Bei einem Gewinn von zehn Millionen beläuft sich die Entlastung sogar auf 766.000 Franken. Also auch die Klein- und Mittelunternehmen werden durch die Reform wesentlich entlastet.

Im Grossen Ganzen wird die Reform von fast allen Stellen begrüßt. Sie soll in einem Moment von rückläufiger Konjunktur, die Wirtschaft, durch die Erhöhung der Kaufkraft und die Bereitstellung von Ersparnissen für weitere Investitionen, zu neuem Aufschwung verhelfen.

Norbert Haupert CSV Südabgeordneter