Zukünftig ungetrübte Essensfreude in Kantinen

In den letzten Monaten und Jahren wurden die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine harte Probe gestellt. Auch Luxemburg blieb nicht verschont. Ob dioxinverseuchtes Geflügel, mit Antibiotika versetztes Fleisch, oder BSE-Krise als bisheriger Höhepunkt. Alle diese Skandale haben Verbraucherinnen und Verbraucher tief verunsichert, und teilweise in Panik versetzt.

Für die Politik herrscht Handlungsbedarf. Der Verbraucher muss wieder ruhigen Gewissens Lebensmittel kaufen und essen können. Es gilt jetzt die Versäumnisse und Fehlorientierungen vergangener Jahre ausfindig zu machen und gezielt dort Verbesserungen einzuführen, wo sie machbar und auch kurz- und mittelfristig realisierbar sind.

Eine dieser notwendigen Maßnahmen ist eine Verbesserung der kollektiven Verpflegung.

Tagtäglich nehmen viele Kinder, Schüler, und ältere Mitmenschen ihre Mahlzeiten in Kantinen und Großküchen ein, die entweder staatlich bezuschusst oder integral vom Staat getragen werden.

Mir einem Gesetzvorschlag wollen wir erreichen, dass sich über die hygienischen und gesundheitlichen Vorgaben hinaus, die Qualität der Verpflegung in Schulkantinen, Kinderhorten und Altersheimen weiter verbessert. Im Mittelpunkt dieses Vorschlags steht die Optimierung der Qualität der Kollektivverpflegung der staatlichen, staatlich geförderten sowie kommunalen Kantinen und Großküchen.

Selbstverständlich sollen in erster Linie nur frische Waren, die möglichst unbehandelt und frei von jeglichen Zusatzstoffen sind, für die kollektive Verpflegung zubereitet werden. Der Speiseplan soll im Hinblick auf eine gesunde Ernährung für unsere Kinder und älteren Mitmenschen, möglichst ausgewogen sein.

Vor allem aber sollen Lebensmittel verwendet werden, die dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Dies bedeutet vor allem, dass es Produkte sein müssen, die aus nachvollziehbaren und kontrollierten Produktions- und Verarbeitungsverfahren stammen.

Vor allem sollen Produkte verarbeitet werden, die regionaltypisch sind und zugleich einem strengen (ökologisch orientierten) Richtlinienanbau unterliegen, sowie sich darüber hinaus an den festgelegten Standards der Europäischen Union orientieren. Zudem sollen Unternehmen, die Produkte verarbeiten, die nach diesen Kriterien angebaut und produziert werden, durch Prämien belohnt werden.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, das Landwirtschaftsministerium mit der Qualitätskontrolle zu beauftragen. Ein die Regierung beratender und dem Landwirtschaftsminister angegliederter “Conseil supérieur” soll die Prinzipien und Orientierungen der Kollektivverpflegung festlegen.

Eine dem Landwirtschaftsministerium beigeordnete Verwaltungseinheit wird die einzelnen Akteure bei der Umsetzung des Gesetzes beraten, und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Dienststellen in den Ministerien koordinieren. Zudem organisiert sie die Weiterbildung der Verantwortlichen. Last but not least, soll diese zu schaffende Behörde eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Lebensmittelqualität und -sicherheit betreiben.

Dieses sind die Eckpunkte unseres Gesetzvorschlags. Durch die Verbesserung der Lebensmittelqualität in Kantinen könnten unsere Kinder, Schüler und älteren Mitmenschen tagtäglich in den Genuss einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig sicheren Ernährung kommen. Zugleich können auf diese Weise unsere eigenen landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort mit kontrollierten Erzeugnissen diese neuen Einkommensreserven nutzen.

Wir als politische Mandatsträger der CSV-Fraktion werden die notwendigen Schritte unternehmen, damit dieser Vorschlag zügig seinen Weg durch die Instanzen geht und möglichst schnell zur Abstimmung gelangt.

Marco Schank Nico Loes Abgeordnete