Pressemitteilung der Christlich Sozialen Gemeinderäte (CSG
Christlich soziale Gemeinderäte befürworten eingehende Thematisierung der kommunalen Steuerlandschaft im Rahmen der Orientierungsdebatte zur Kompetenzaufteilung zwischen Staat und Gemeinde
Die bevorstehende Orientierungsdebatte im Parlament, die im Herbst über die zukünftige Rollenverteilung zwischen staatlicher und kommunaler Entscheidungsebene geführt wird, stellt einen logischen Rahmen für eine eingehende Diskussion der kommunalen Finanzautonomie dar
Die CSG ist der Auffassung, dass eine kohärente Debatte um eine eventuelle Um- oder Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen den beiden Entscheidungsebenen der luxemburgischen Politik unbedingt auch die finanziellen Rahmenbedingungen festlegen muss, innerhalb derer sich die Gemeinden bewegen. Aus diesem Grund plädiert die CSG, in Übereinstimmung mit dem SYVICOL, nachdrücklich für eine Betriebssteuerreform, die zum aktuellen Zeitpunkt die kommunale Gemeindesteuer nicht tangiert
Tatsächlich ist die kommunale Finanzautonomie ein Verfassungsprinzip, und sie findet in der Gewerbesteuer eine konkrete Ausgestaltung. Da die Regierungserklärung der Koalition vorsah, keine Ersetzung oder Abschaffung der kommunalen Gewerbesteuer ohne Konsens mit den Gemeinden herbeiführen zu wollen, und darüber hinaus die wichtige Kompetenzdebatte noch aussteht, ergibt es im Moment keinen Sinn, die Gewerbesteuer zur Disposition zu stellen. Dies würde sowohl die verfassungsgemäße Stellung der Gemeinden im institutionellen Gefüge unseres Landes wie auch die kommunalen Lenkungsmöglichkeiten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Gemeinden in Frage stellen
Die CSG ist davon überzeugt, dass ein eventuelles steuerliches Ersatzinstrument für die kommunale Gewerbesteuer erst dann definiert werden kann, wenn die Finanzautonomie der Gemeinden einer eingehenden Durchleuchtung unterworfen worden ist. Von der konkreten Bedeutung dieser Finanzautonomie in der Zukunft hängt nämlich ab, ob die Gewerbesteuer – sollte sie denn abgeschafft werden – durch ein kommunales Instrument ersetzt werden wird, das die Lenkungskapazitäten der Gemeinden bei der Betriebsansiedlung auf ihrem Territorium erhält, oder aber ein Einnahmeersatz im Rahmen der Umverteilung staatlicher Steuern gefunden werden muss. Solange das mögliche Ersatzinstrument nicht definiert ist, sollte das Original im Interesse des finanziellen Handlungsspielraums der Gemeinden beibehalten werden
Mitgeteilt von der CS 5. Juni 200