Die Ombudsmänner oder -frauen

Das Dossier “Ombudsmann” kommt voran. Nach dem die Institution als solche bereits im CSV- Wahlprogramm und danach auch in der Regierungserklärung angesprochen wurde, beschäftigte sich der Ministerrat Anfang November mit dem Thema. In seiner Rede zur Lage der Nation im Mai dieses Jahres, hatte Premier Jean-Claude Juncker erklärt, der Gesetzestext über den Ombudsmann würde 2001 auf den Instanzenweg gebracht werden.

Worum handelt es sich?

Der Ombudsmann soll die Institutionen näher zum Bürger bringen. Er soll dem Bürger zur Verfügung stehen und ihm helfen seine Probleme mit den Institutionen zu lösen oder zu klären. Der Ombudsmann soll ein “Médiateur” zwischen dem Bürger und der Verwaltung werden.

Bürgernähe

Die Institution des Ombudsmanns steht unter dem Motto der Bürgernähe. Eine bürgernahe Politik heißt, zuerst eine bürgernahe Verwaltung, die den Anliegen der Bürger bestmöglichst nachkommt. Diese bürgernahe Verwaltung gibt es in Luxemburg.

Nur, gibt es bis dato keine institutionelle Anlaufstelle an die der Bürger sich wenden kann, falls im Umgang mit einer Verwaltung Probleme, reeller oder auch vermeintlicher Natur, auftauchen. Der Ombudsmann soll dieser Anlaufstelle werden. Nicht jedes Problem kann von den Verwaltungsgerichten, die immer als Rekursinstanz zur Verfügung stehen, gelöst werden, und dies ist auch nicht wünschenswert. Ein Ombudsmann, ein Vermittler, ein “Knoutermann” ist auf jeden Fall ein begrüßenswertes Novum.

Kompetenzen des Ombudsmanns

Über die genaue Rolle, Aufgaben und Zuständigkeiten des Ombudsmannes muss noch weiter nachgedacht werden und mit den verschiedenen Akteuren diskutiert werden. Wie kann der Ombudsmann z.B. seine Vermittlerrolle im konkreten Tagesgeschäft am besten nachkommen? In wiefern kann oder soll ihm ein konkretes Weisungsrecht zuerkannt werden? Wie verhält es sich mit seinen Kompetenzen gegenüber der Abgeordnetenkammer und anderen Institutionen?

All diese Fragen und viele zusätzliche müssen in den nächsten Monaten durchdiskutiert werden.

Zusätzliches Ombudskomitee im Kinder- und im Schulbereich

Eine partizipative Gesellschaft sucht nach neuen, alternativen Streitregelungsprozeduren. In einzelnen Bereichen verlangen eigene Bedürfnisse eigene Lösungen. In diesem Sinne ist beispielsweise die vorgesehene zusätzliche Einsetzung eines Ombudskomitee für Kinderfragen zu verstehen. Dieses Komitee soll den Kindern helfen ihre Rechte besser durchzusetzen, so z.B. in Scheidungsfragen. Es besteht neben dem Ombudsmann für Verwaltungsfragen.

Die Institution des Ombudsmanns zeigt neue Wege auf, neue Chancen im Sinne einer partizipativen Bürgergesellschaft. Diese Chancen gilt es nun konkret umzusetzen.

Jean-Louis Schiltz Generalsekretär