Europäische Grundrechtecharta proklamiert

Europäische Grundrechtecharta proklamiert Zu Beginn der Dezember Gipfelkonferenz in Nizza haben die EU-Staats- und Regierungschefs die Europäische Grundrechtecharta feierlich proklamiert. Sie soll Kern einer künftigen EU- Verfassung werden. Vorerst ist sie jedoch nicht rechtsverbindlich.

In diesem Dokument sind die Bürger- und politischen Rechte (Redefreiheit, Wahlrecht, Körperliche Unversehrtheit) mit den sozialen und wirtschaftlichen Rechten (Streikrecht, Zugang zu medizinischer Versorgung) und den sogenannten Rechten der dritten Generation (Umweltschutz, Recht auf Frieden, oder auch die Rechte von Kindern und älteren Menschen) verankert worden.

Die Europäische Grundrechtecharta enthält einige Rechte, die über einige nationale Verfassungen hinausgehen wie Freiheit der Forschung, unternehmerische Freiheit, Schutz des geistigen Eigentums, Recht auf eine gute Verwaltung, Schutz der Kinder, Zugang zu Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung und zwei Artikel, die jeweils die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichheit von Männern und Frauen festschreiben.

Im Mittelpunkt und heftig diskutiert stand die Forderung zur Aufnahme eines Rechts auf Arbeit in die Grundrechtecharta. Das Recht auf Arbeit und das Recht auf ein angemessenes Entgelt wurden dennoch in der Charta nicht berücksichtigt worden, weil sie als rein politische Ziele bewertet wurden. Im endgültigen Text ist jedoch das Streikrecht und das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen festgeschrieben worden. Das Recht auf soziale Sicherheit wurde durch ein “Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten” umschrieben.

Einige Rechte sind ausdrücklich den Unionsbürgern vorbehalten wie das Recht auf Freiheit, zu arbeiten, Arbeit zu suchen, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen, gleicher Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und der sozialen Unterstützung in einem anderen Mitgliedstaat, aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaparlament und zu den Kommunalwahlen, Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit im Gebiet der EU-Staaten sowie diplomatischer und konsularischer Schutz.