Ein Mehr an Demokratie und Mitspracherecht

Ein Mehr an Demokratie und Mitspracherecht

Hundert Jahre lang umschiffte das Syndikatsgesetz nahezu unbeschadet die Klippen kommunaler Kooperationspolitik. U.a. im Jahre 1981 erfuhr es in einigen Punkten Änderungen, so im bezug auf die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen.

Nicht weniger als 68 Gemeindesyndikate gibt es zur Zeit hierzulande, u.a. in Abfall-, Abwasser- und Trinkwasserwirtschaft, Erziehung, Gewerbe, Naturschutz, Transport. Hinzu kommen sogenannte ‘syndicats à vocations multiples’, wie z.B. der “Réidener Kanton” oder das SICLER (Kanton Clerf).

Um einem allzu üppigen Syndikatswachstum entgegenzuwirken, wird in regelmäßigen Abständen die Gemeindefusion ins Gespräch gebracht. Persönlich glaube ich eher an die partnerschaftliche Kooperation historisch gewachsener, übersichtlicher Gemeinden im regionalen Verbund – eben auf Syndikatsebene.

Gleich zweimal, 1994 und 1999, kamen die jeweiligen Majoritätsparteien in ihren Koalitionsabkommen überein das Gesetz vom 14. Februar 1900 in einigen wesentlichen Punkten zu überarbeiten. Mehr Mitspracherecht und Transparenz hatten die Umweltgewerkschaft Mouvement Ecologique und der Gemeinden- und Städteverband Syvicol immer wieder gefordert.

So sieht der Gesetzesentwurf, der vergangene Woche mit einer Zweidrittelmehrheit in erster Lesung die Kammer passierte, vor, dass Gemeinden nur noch gewählte Ratsmitglieder in die jeweiligen Syndikatsvorstände entsenden können. Insgesamt kommt ein Mehr an Verantwortung auf die Delegierten zu, die auf Verlangen ihrer Ratskolleginnen und -kollegen Rechenschaft über ihre Tätigkeiten im Syndikat ablegen müssen.

Im Sinne von mehr Demokratie wurden klare Vorgaben geschaffen, um sowohl die Gemeinderäte selbst als auch die Bürgerinnen und Bürger über Sitzungstermine, Tagesordnungspunkte und Protokollinhalte zu informieren. Hinzu kommt, dass die Sitzungen der Syndikate, genau wie in den Gemeinderäten üblich, zukünftig öffentlich sind.

Zudem wird der Präsident eines Syndikats nicht mehr die Vollmacht haben allein wichtige Entscheidungen zu treffen, wie z.B. in Finanzfragen oder bei der Einstellung von Mitarbeitern, sondern das sogenannte Büro. Dieses setzt sich aus wenigsten drei Vorstandsmitgliedern zusammen, ähnlich dem Schöffenrat einer Gemeinde.

Nicht zuletzt war jedoch die Beschränkung der Kreditaufnahme für Syndikate einer der Auslöser des Gesetzesentwurfes. So darf die Höhe der Anleihe bei Syndikaten mit den Verantwortungsbereichen Trink- und Abwasser, Müllentsorgung sowie dem Bau und der Leitung von Krankenhäusern und Krematorien maximal 65% der Gesamtinvestitionen betragen.

Nichtsdestotrotz bedeutet vielleicht gerade diese scheinbare Einschränkung bei der Kreditaufnahme, dass die Gemeinden selbst im Sinne von mehr Mitspracherecht zukünftig verstärkt für die Aktivitäten der eigenen Syndikate Interesse zeigen bzw. ein Mehr an Auf- und Übersicht beanspruchen.

Marco Schank député-maire Präsident der CSV Bezirk Norden