Grundrechtecharta als Bestandteil einer späteren Verfassung

Grundrechtecharta als Bestandteil einer späteren Verfassung

(Jean-Claude Juncker in einem Luxemburger Wort Interview / 13.10.2000)

LW : Ein großes Thema soll die europäische Grundrechtecharta sein. Welchen Status soll sie in Nice auf dem Gipfel im Dezember erhalten? Jean-Claude Juncker: “Ich bin prinzipiell der Auffassung, dass wir demnächst ein europäisches Grundgesetz, eine Verfassung brauchen, wo Kompetenzabgrenzungen deutlicher gemacht werden. In dem Rahmen einer weiterführenden Vertragsabänderung soll man auch die Charta zu einem Bestandteil des Vertrags machen. Ich halte es aus vielerlei Gründen für verfrüht, dies bereits jetzt zu tun.”

LW : D.h. dass die Charta zunächst nicht einklagbar wäre vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg? J.-C. Juncker: “Ich sehe das so, dass dies eine politische Erklärung wird, die man wohl in Nice endgültig verabschiedet und daraufhin einen Beschluss fasst, dass sie mit leichten Abänderungen dann später zu einem festen Vertragsbestandteil wird.” (aus Luxemburger Wort 13.10.2000)