Das in Grobritannien geplante Klonen menschlicher Embryonenzellen zu therapeutischen Zwecken hat viele Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche Stimmen und Kräfte des öffentlichen Lebens haben sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Nachdruck gegen eine Freigabe des therapeutischen Klonens ausgesprochen. Für Ethiker ist die Vorstellung vom geklonten Menschen jedenfalls eine ultimative Horrorvision. Gegen eine Genehmigung spreche der ethische Wert des menschlichen Lebens, heißt es vielfach. Die EVP-Arbeitsgruppe “Bio-Ethik” und “Bio-Technologie” hat sich deutlich gegen jede Form des Klonens von Menschen ausgesprochen
Als “Etikettenschwindel” bezeichnet der christdemokratische Europaabgeordnete Peter Liese die Unterscheidung zwischen dem Klonen embryonaler menschlicher Stammzellen zu therapeutischen und zu reproduktiven Zwecken. In beiden Fällen werde ein menschlicher Embryo erzeugt, der die gleichen Erbinformationen wie ein anderes menschliches Lebewesen habe. Die Technik unterscheide sich nicht; somit werde das therapeutische Klonen auch “Tür und Tor für das angeblich nicht gewollte reproduktive Klonen” öffnen, so der Vorsitzende der EVP-Gruppe “Bio-Ethik” und “Bio-Technologie” Peter Liese, der den angeführten medizinischen Nutzen, für das Klonen als “reine Spekulation” kommentierte
Auch wies er in einer Stellungnahme daraufhin, dass die Christdemokraten im Europäischen Parlament schon vor den Empfehlungen der britischen Expertengruppe, ein grundsätzliches Verbot des Klonens von Menschen in der Grundrechtscharta der EU gefordert haben. Für das Klonen menschlicher Embryonen gibt es keine EU-Regeln. Die Mitgliedsländer dürften entsprechende Gesetze selbst beschließen, heißt es aus Kreisen der EU-Kommission zu der britischen Initiative, das Klonen zu therapeutischen Zwecken zu genehmigen. Lediglich die Patentierbarkeit des Menschen sei per EU-Gesetzgebung verboten. Im Entwurf für eine europäische Grundrechte-Charta soll das Klonen zum Zwecke der Reproduktion untersagt werden
Laut Aussagen der EU-Kommisson, habe es bisher weder vom Parlament noch aus den nationalen Regierungen je ein Signal an die Kommission gegeben, das Thema “Klonen menschlicher Embryone zu therapeutischen Zwecken” gemeinschaftsweit zu regeln. Nun wird jedoch damit gerechnet, dass auf Grund der aktuellen Situation Handlungsbedarf
bestehe, da es sonst 15 verschiedene Rechtsprechungen und einen damit verbundenen Wettbewerb unter den EU-Staaten geben könne. Dies werde, so wird befürchtet, nämlich dann erhebliche Probleme aufwerfen, wenn die Forschung eines Tages zur wirtschaftlichen Anwendung kommt. Denn Forscher gingen nun einmal dahin, wo ihrer intellektuellen Freiheit am wenigsten Hürden im Wege stünden. Indem die britische Regierung sich für das Klonen zu therapeutischen Zwecken ausspreche, wolle sie, so wird vielfach vermutet, ebenfalls ein weiteres Abwandern von Wissenschaftlern in die USA verhindern
Im Dezember soll nun der bereits vor Jahren von der Kommission eingesetzte unabhängige Ausschuss für ethische Fragen seine Stellungnahme zum Thema abgeben. Im November dieses Jahres soll ausserdem auf Initiative des für Forschung zuständigen EU-Kommissars Phillipe Busquin ein öffentliches Forum über Sinn und Grenzen der Biotechnologie stattfinden. Hinsichtlich der Patentierung biotechnologischer Erfindungen, hat die EU bereits den Versuch einer Harmonisierung unternommen. So wird in der Richtlinie 98/44 die Patentierung von Techniken zur Manipulation der menschlichen Keimbahn ebenso wie die zum Klonen von Menschen und die Patentierung von menschlichen Embryonen zu kommerziellen und gewerblichen Zwecken verboten. Diese Richtlinie sollte bis zum 30. Juli 2000 von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Nur wenige Staaten seien dieser Aufforderung nachgekommen, heißt es