Neue Vorschrift für Rindfleisch-Etikettierung

Neue Vorschrift für Rindfleisch-Etikettierung

Ab September 2000 gilt in allen EU-Ländern eine neue Vorschrift zur Etikettierung von Rindfleisch. Das Fleisch von Tieren, die geschlachtet werden, muss mit vier verschiedenen Angaben auf dem Etikett resp. bei nicht eingepackter Ware an der Ladentheke ausgezeichnet werden. Mit der Information über die Herkunft des Fleisches soll dem Verbraucher vor dem Hintergrund der Rinderkrankheit BSE mehr Sicherheit vermittelt werden. BSE gilt nach wie vor als Auslöser für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei Menschen.

Die Konsumenten können auf dem Verkaufsetikett das Schlachtungs- und Zerlegungsland erkennen.

Angegeben werden des Weiteren die Zulassungsnummern des Schlachthofs und des Zerlegebetriebs. Auf dem Etikett steht ausserdem eine Referenznummer, die eine Rückverfolgung des Fleischs bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren ermöglicht. Etwas anderes gilt bei Hackfleisch: anstelle der Zulassungsnummer muss der Staat angegeben werden, wo das Tier geschlachtet und das Hackfleisch produziert wurde.