Schutz gegen sexuelle Belästigung verstärken

Schutz gegen sexuelle Belästigung verstärken

Nachdem die Europäische Kommission kürzlich einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Ungleichbehandlungen in Beschäftigung und Beruf im Allgemeinen vorgelegt hat, will sie nun gezielter gegen die Geschlechtsdiskriminierung vorgehen.

Die geplante Richtlinie “zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg, sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen”, soll die gleichnamige Richtlinie aus dem Jahre 1976 ablösen. Sie enthält eine Reihe von Neuerungen: Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz soll ausdrücklich als Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bezeichnet werden. Zudem soll Frauen das Recht garantiert werden, nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder an ihren früheren oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mit Nachdruck als Geschlechtsdiskriminierung angesehen wird, begründet die Kommission damit, dass derartiges Verhalten am Arbeitsplatz zwar kein neues Phänomen, aber bisher von den nationalen Gesetzgebern weitgehend ignoriert worden sei, heißt es.