Reform des Wahlgesetzes

Was die allgemeinen Bestimmungen anbelangt, so will die CSV am Wahlzwang festhalten. So stellte Parteipräsidentin Erna Hennicot-Schoepges fest: “In einem demokratischen Staat sollten die Bürger es als ihre Pflicht ansehen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Auch ist die Frage zu erörtern, ob die Altersgrenze von 70 Jahren, ab der die Wahlpflicht nicht mehr gilt, nicht heraufgesetzt werden soll, angesichts der Tatsache, dass viele Menschen auch im hohen Alter am Wahlgeschehen teilnehmen wollen.”

Die Idee, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken fand bei der CSV keine Zustimmung. Angeregt wird jedoch eine Vereinheitlichung der Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht auf 18 Jahre.

Für CSV-Generalsekretär Jean-Louis Schiltz steht fest : “Nicht komplette Kandidatenlisten sollen in Zukunft nicht mehr zugelassen werden. Auch die Zahl der zur Deponierung einer Liste erforderlichen Unterschriften soll deutlich erhöht werden.”

Die Briefwahl soll nach Ansichten der CSV wesentlich vereinfacht werden, um vor allem behinderten Mitmenschen noch stärker die Möglichkeit zu geben, ihr Wahlrecht ausüben zu können.

Die CSV-Gremien wollen ebenfalls überprüfen, wie die derzeit gültigen Aufenthaltsfristen für EU-Bürger zur Ausübung ihres Wahlrechtes auf kommunaler und europäischer Ebene den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden können.

Mit Nachdruck befürwortet die CSV eine Neureglementierung der Kommunalwahlen in den Majorzgemeinden, wobei die Abschaffung der Wahlsektionen im Mittelpunkt steht. Auch der sogenannte zweite Stichwahlsonntag und das System der Komplementarwahlen sollen nach den Vorstellungen der CSV überarbeitet und abgeschafft werden.

Als “des Luxemburgers zweitliebstes Kind nach dem Auto”, umschreibt der Generalsekretär das Panaschieren zwischen Kandidaten auf verschiedenen Listen. Der CSV-Nationalrat hat diesbezüglich die Vor- und Nachteile des gegenwärtigen Systems erörtert, ohne sich jedoch auf eine einheitliche Empfehlung festzulegen. Auch in der Frage nach der möglichen Festlegung von Quoten ins Wahlgesetz sind die Meinungen im Nationalrat nicht einstimmig gewesen.

Keinen direkten Handlungsbedarf besteht für die CSV, was die aktuelle Aufteilung der vier Wahlbezirke betrifft.