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Herr Präsident,
Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an den Herrn Minister für Justiz weiterzuleiten.
Laut Schätzungen der zentralen Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten (FBI) sind weltweit etwa 750.000 Pädophile täglich im Netz auf der Suche nach Kinderpornografie. Die Opfer sind meist Minderjährige aus armen Ländern Südostasiens die zu sexuellen Akten vor der Webcam gezwungen werden.
Viele Täter stammen aus westlichen Industrieländern. Ein großes Problem bei den Ermittlungen ist die sogenannte „Keuschheitsprobe“. Um in die einschlägigen Foren und Chaträume zu gelangen, verlangen die Administratoren, dass Nutzer zunächst selbst eine kinderpornografische Darstellung verschicken. In vielen europäischen Ländern dürfen Ermittler jedoch bei ihrer Arbeit keine Straftaten begehen.
Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann startet nun auf Bundesebene, zusammen mit ihren Kollegen in Bayern und Rheinland-Pfalz, eine Initiative, die es Ermittlern ermöglichen soll, mit computergenerierten Bildern in die Pädophilen-Netzwerke einzudringen, um mehr Täter überführen zu können.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an den zuständigen Minister stellen:
- Här Minister, welche Möglichkeiten stehen luxemburgischen Ermittlern zur Verfügung um gegen den sogenannten „Cybersex“ mit Minderjährigen vorzugehen?
- Wie viele Ermittlungsbeamte stehen in diesem Kontext in Luxemburg zur Verfügung? Ist diese Anzahl ausreichend?
- Wie viele Fälle von „Cybersex“ mit Minderjährigen wurden 2017 in Luxemburg festgestellt?
- Gedenkt der Minister der deutschen Initiative zu folgen und den rechtlichen Rahmen für Ermittler anzupassen?
Es zeichnet hochachtungsvoll,
Nancy Arendt
Abgeordnete
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