Wéi vill Demanden fir Openthaltsgeneemegungen opgrond vun haislecher Gewalt komme pro Joer beim Ministère eran ?

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, die parlamentarische Anfrage an den Herrn Minister für Immigration und Asyl weiterzuleiten.

In einem rezent erschienen Artikel von reporter.lu wurde die Umsetzung der Istanbuler Konvention im luxemburgischen Immigrations-und Asylrecht anaylisiert.

Durch die Ratifizierung der Istanbuler Konvention am 18. Juli 2018 wurde das Immigrationsgesetz durch einen zusätzlichen Absatz ergänzt, der ausschließlich die Situation von Opfern häuslicher Gewalt behandelt. Wenn die persönliche Situation, ihre Gesundheit, ihr mentaler Zustand, ihre Familiensituation oder auch die Bedrohung ihrer Sicherheit im Herkunftsland dies rechtfertigen, können Opfer eine Aufenthaltsgenehmigung „aus privaten Gründen“ anfragen und im besten Fall auch erhalten.

 

Vor diesem Hintergrund möchten wir folgende Fragen an den Herrn Minister stellen:

  • Wie viele Anträge aufgrund von häuslicher Gewalt werden jährlich beim Ministerium gestellt?
  • Wie viele solcher Anträge wurden in den letzten 3 Jahren genehmigt bzw. abgelehnt?
  • Auf welche Kriterien basiert sich das Ministerium um seine Entscheidung zu fällen?
  • Basiert sich das Ministerium auf eine wissenschaftlich basierte Risikoevaluation? Wenn ja welche?

 

Es zeichnen hochachtungsvoll,

 

 

 

 

 

Francoise Hetto                                            Paul Galles

Abgeordnete

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