Wéi sinn déi genee Prozedure bei der Fleegeversécherung. Sinn zejoert och Decisioune just op Grond vun Telefonsgespréicher, also ouni Visitt bei der betraffener Persoun, geholl ginn ?

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Pflegeversicherung an den Herrn Minister für soziale Sicherheit weiterzuleiten.
Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Luxemburg welche die Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen pflegebedürftiger Personen übernimmt.
Laut Informationen von einzelnen Betroffenen, wurden wohl im letzten Jahr einige Anamnese-Gespräche mit der pflegebedürftigen Person über Telefon geführt welche in einigen Fällen nicht zur gewünschten Aufnahme in die Pflegeversicherung führten.
In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen stellen:
Wie viele Anträge auf Pflegeversicherung wurden die letzten Jahre gestellt?
Wie viele wurden angenommen bzw. abgelehnt?
Gibt es bei der Aufnahmeprozedur klare Richtlinien wie diese abzulaufen hat?
Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die Entscheidungen getroffen?
Ist die Aufnahmeprozedur für die Antragsteller im Vorfeld bekannt?
Ist der Minister in Kenntnis von Anamnese-Gesprächen die lediglich über Telefon stattfinden?
Wenn ja, auf Basis welcher Kriterien kann entschieden werden, dass ein Anamnese-Gespräch nur über Telefon stattfindet?
Ist der Minister nicht der Ansicht, dass neben einem Telefongespräch auch ein Besuch bei der betroffenen Person selbst stattfinden muss damit sich die Beamten vor Ort ein Gesamtbild von der Pflegesituation machen können?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

Martine Hansen Marc Spautz
Abgeordnete

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