Wat ass nom “Waasserdësch” vun Abrëll 2018 schonn ëmgesat ginn fir den Uebst- a Geméisbau z’ënnerstëtzen ?

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie die vorliegende parlamentarische Anfrage zum Obst- und Gemüseanbau an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung und an die Frau Umweltministerin weiterzuleiten.

 

Laut Koalitionsvertrag 2018-2023 soll unter anderem die Diversifizierung der Landwirtschaft in den Bereichen des Obst- und Gemüseanbaus unterstützt werden. Die Rahmenbedingungen sollen für diese Produktionen verbessert werden damit der Lebensmittel-Bedarf in Luxemburg in Zukunft besser durch die inländische Produktion gedeckt werden kann.

 

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch der gesicherte Zugang zu Wasser welches in einer qualitative hochwertige Gemüseproduktion zwingend benötigt wird.

 

Am 27. April 2018 fand ein „Wassertisch“ satt, an dem der Landwirtschaftsminister, die Ministerin für Umwelt, Vertreter des Syvicol sowie Vertreter der staatlichen Verwaltungen teilnahmen. Es wurde unter anderem festgehalten, dass die „Administration de la gestion de l’eau“ eine „Wasserkarte“ erstellen soll, die für den Gartenbau geeignete und verfügbare Wasserreservoire aufzeigt.  Zudem sollte ein Schreiben zum Thema Wasserpreis von der „Administration de la gestion de l’eau“ aus den Gemeinden zugestellt werden, indem darauf hingewiesen wird, dass der Wasserpreis nach Sektor gestaltet werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung und an die Frau Umweltministerin an den Herrn Minister stellen:

 

·         Welche Ergebnisse des „Wassertisches“ wurden bereits umgesetzt?

 

·         Wurde eine Wasserkarte für den Obst- und Gemüseanbau erstellt und veröffentlicht und wo kann diese Karte eingesehen werden?

 

·         Können Obst- und Gemüsebauern auf Trinkwasserquellen zurückgreifen, welche durch zu hohe Nitrat- oder Pflanzenschutzmittelrückstände nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt werden können? Ist in diesem Fall eine Genehmigung erforderlich?

 

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Martine Hansen

Abgeordnete

 

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