Herr Präsident,
Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie die vorliegende parlamentarische Anfrage zum Fruchtfolgeprogramm an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung weiterzuleiten.
Um am Fruchtfolgeprogramm im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen teilnehmen zu können müssen verschiedene Bestimmungen und Verpflichtungen erfüllt werden. So muss unter anderem der jährliche Anbau mindestens 5 verschiedene Kulturen beinhalten, welche jeweils mindestens 10% der gemeldeten Fläche betragen müssen. Laut SER (Service d’Econonmie Rurale) handelt es sich bei Gemüsesorten (wie zb Blattgemüse, Wurzelgemüse etc) um Kulturen welche keine Ackerfrüchte darstellen und daher nicht im Fruchtfolgeprogramm angerechnet werden können.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an den Herrn Minister stellen:
Kann der Herr Minister mir diesen Umstand bestätigen?
Warum werden beim Programm zur Förderung der Fruchtfolge einzelne Gemüsesorten nicht als einzelne Kulturen und Ackerfrüchte betrachtet und dementsprechend im Fruchtfolgeprogramm angerechnet?
Gedenkt der Herr Minister gegen diesen Umstand vorzugehen?
Es zeichnet hochachtungsvoll,
Martine Hansen
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