D’Äntwert op dës parlamentaresch Fro, fann der ënnert dësem Link : QP 247
Herr Präsident,
Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, nachfolgende parlamentarische Anfrage an den Herr Finanzminister weiterzuleiten.
In seiner Antwort auf unsere parlamentarische Anfrage n°4080 zu den Cum-ex / Cum-cum-Geschäften erklärte der Finanzminister lapidar, dass die Behörden bereits länger auf dieses Thema aufmerksam geworden seien. Weiter heißt es aber, dass „eine Beurteilung, ob und wieviel Steuergelder dem luxemburgischen Fiskus durch solche Praktiken verloren gingen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.“
Wie reporter.lu kürzlich berichtete, sollen dem Luxemburger Staat Steuergelder in Millionenhöhe abhandengekommen sein wegen dieser Steuertricks. Die Luxemburger Steuerverwaltung soll evtl. auch Cum-Ex-Geschäfte vorab genehmigt haben.
Vor diesem Hintergrund, möchten wir folgende Fragen an den zuständigen Minister stellen:
– Kann der Minister ausschließen, dass solche Transaktionen von der Steuerverwaltung vorab abgesegnet wurden? Wenn nicht, kann der Minister uns mitteilen, wieviele Transaktionen die letzten fünf Jahre von Seiten der Steuerverwaltung gutgeheißen wurden?
– Wie reporter.lu weiter schreibt, könnten die geschilderten Fälle dem Straftatbestand einer Vortat (infraction primaire) der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gleichkommen. Teilt der Minister diese Einschätzung?
– Mitte 2020 wird die Financial Action Task Force (FATF) in Luxemburg vorstellig werden. Teilt der Minister die Einschätzung, dass solche Schlagzeilen sich negativ auf die Evaluation durch die FATF niederschlagen könnten?
Es zeichnen hochachtungsvoll,
Laurent Mosar Gilles Roth
Abgeordneter Abgeordneter
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