Kostenerstattung für die Kontrolle der Tumormarker bei Krebspatienten

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitten wir Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Gesundheitsministerin sowie den Minister für soziale Sicherheit weiterzuleiten.

Tumormarker sind Substanzen, die bei einer bösartigen Tumorerkrankung vermehrt im Körper anfallen können. Daher werden sie auch als „Krebsmarker“ bezeichnet. Sie werden vor allem bei der Verlaufskontrolle einer Krebserkrankung bestimmt.

Unseren Informationen zufolge wird bei Krebspatienten die Kontrolle der Tumormarker momentan nicht von der Krankenkasse erstattet obwohl diese für die Ärzte und Patienten ein wichtiger Indikator des Krankheitsverlaufs sein können.

Aus diesem Grund möchten wir folgende Fragen an die Gesundheitsministerin und an den Minister der sozialen Sicherheit stellen:

 

  • Können die Minister unsere Informationen bestätigen?

 

  • Wenn ja, aus welchem Grund werden diese Tumormarker nicht mehr erstattet?

 

  • Teilen die Minister die Meinung, dass diese Analysen ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Krebserkrankungen sein können, da sie den Ärzten wichtige Hinweise geben können?

 

  • Wenn ja, werden die Minister sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Patienten in Zukunft diese Untersuchungen erstattet bekommen?

 

Es zeichnen hochachtungsvoll,

 

Françoise Hetto-Gaasch      Octavie Modert            Léon Gloden            Sylvie Andrich-Duval

                                                                                 Abgeordnete

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