Réponse à la question N° 2349 (Question écrite) de Monsieur Marco Schank, Député, Madame Martine Hansen, Députée concernant Peste porcine africaine, par Monsieur Fernand Etgen, Ministre de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des Consommateurs: qp-2349
Herr Präsident,
Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der afrikanischen Schweinepest an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz weiterzuleiten.
Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die als gefährliche Krankheit bei Haus- und Wildschweinen gilt und welche in den vergangen Jahren in mehreren europäischen Ländern aufgetreten ist. Diese Thematik war Gegenstand der parlamentarischen Anfrage Nummer 0486 vom 27.August 2014.
Laut neusten Medienberichten scheint die afrikanische Schweinepest sich immer mehr in den osteuropäischen Ländern sowie Russland auszubreiten. Russland hat in der ersten Hälfte dieses Jahres 25 Ausbrüche in Schweinebeständen registriert, in der Ukraine waren es im gleichen Zeitraum 13 Fälle. Aber auch in den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten häufen sich die Seuchenfälle. Im Osten Polens mussten in den ersten beiden Augustwochen bei 6 Ausbrüchen rund 700 Tiere gekeult werden. Laut EU-Kommission wurden im ersten Halbjahr elf Ausbrüche bei Hausschweinen in Litauen aber auch 18 Fälle in Sardinien registriert. Die afrikanische Schweinepest breitet sich aber insbesondere bei Wildschweinen aus. Die EU-Kommission spricht seit Jahresanfang von 1412 bestätigten Infektion, davon 666 in Estland und 510 in Lettland.
Vor dem Hintergrund neuer Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest in den baltischen Staaten und in Polen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Mitte August auf Maßnahmen zur Seuchenverhinderung hingewiesen. Der Appell richtet sich an Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger. Das Ministerium betont, dass die Schweinpest über größere Distanzen durch Menschen ausgebreitet werden könne, insbesondere, wenn Erzeugnisse von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt würden, zum Beispiel auf Autobahnparkplätzen oder Picknickplätzen. Desweiteren dürften Hausschweine und Wildschweine auf keinen Fall mit Küchenabfällen gefüttert werden. Auch Tierhalter und Viehhändler sollen Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu zählen insbesondere einfache Biosicherheitsmaßnahmen wie der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.
In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz stellen:
- Hat die Regierung vor präventive Maßnahmen zu treffen sowie ähnlich dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger über Vorsichtsmaßnahmen zu informieren um die Einschleppung der Seuche so zu verhindern ?
- Was passiert, wenn die afrikanische Schweinepest in Luxemburg festgestellt wird ?
- Wie viel Schweinefleisch wird aus den baltischen Staaten und Polen importiert und werden diese Schweine auf die afrikanische Schweinepest getestet ?
- Welche Impulse gibt die Regierung innerhalb der EU um eine weiter Ausbreitung der afrikanischen Schweinegrippe in der Europäischen Union zu verhindern ?
Es zeichnen hochachtungsvoll,
Marco Schank
Martine Hansen
Abgeordnete
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