Aktions- und Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Luxemburg: Förderungen zur Beschaffung und Installation von Präventionsmaßnahmen

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Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich die Rückkehr des Wolfes in Luxemburg an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft weiterzuleiten.

 

Sowie in den Nachbarländern wird auch in Luxemburg kontrovers über die Rückkehr des Wolfes diskutiert. Vor allem Weidetierhalter machen sich Sorgen um ihre Nutztiere. Nach europäischem Recht ist der Wolf ein streng geschütztes Tier. Ein Zusammenleben von Weidetieren und geschützten Raubtieren ist daher nur unter sehr klaren Regeln möglich.

 

Um in den Genuss von Förderungen zur Beschaffung und Installation von Präventionsmaßnahmen zu kommen, müssen verschiedene Mindestanforderungen eingehalten werden welche im „Aktions- und Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Luxemburg“  festgehalten sind.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Fragen an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft stellen.

 

  • Sind diese Bestimmungen um in den Genuss von Förderungen zukommen zusammen mit den betroffenen Tierhaltern diskutiert worden ? Welche Bestimmungen gelten diesbezüglich in unseren Nachbarländern? Gibt es eine europäische Direktive oder andere Rechtsvorschriften in diesem Sinne?

 

  • In Anbetracht der hohen Präventionskosten – sieht die Regierung vor den Wolfsmanagementplan anzupassen und die Beihilfemöglichkeiten auszuweiten?

 

  • Wie kann eine dauerhafte Kohabitation zwischen Wolf und Weidetieren gewährleistet werden?

 

  • Werden Tierhalter im Umkreis eines gesichteten Wolfes sofort von der Naturverwaltung gewarnt?

 

  • Werden Wölfe im Ausland mit GPS-Sendern bestückt? Wenn ja, werden die luxemburgischen Behörden gewarnt wenn ein eindeutig identifizierter Wolf mit GPS -Sender beim Grenzüberschreiten geortet wird?

 

  • Teilt die Regierung die Ansicht der Tierhalter, dass eine systematische Besenderung von Wolfsrudeln in der Prävention von Wolfsrissen eine wirksame und verhältnismäßig kostengünstige Lösung bieten könnte?

 

  • Wie wird in der Praxis der Schadensersatz, auch für Kollateral- und Folgeschäden, im Zusammenhang mit Wolfsrissen ermittelt?

 

  • Wie viele Proben wurden im Rahmen des Wolfsmonitorings in Luxemburg bislang für genetische Untersuchungen gesammelt und untersucht? Um welche Art von Proben handelt es sich? Wurde schon Hybrid-Wolf-DNA nachgewiesen?

 

  • Wie weit werden Wolfsrisse in der nahen Grenzregion zu Luxemburg beim luxemburgischen Wolfspräventionsmanagement mit berücksichtigt?

 

 

Es zeichnen hochachtungsvoll,

 

 

Martine Hansen                                     Ali Kaes                                       Marco Schank

 

                                                                     Abgeordnete

 

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