Das Europäische Emissionshandelssystem für Treibhausgasemissionen (EU-ETS)

Eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marcel Oberweis an den Herrn Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage, betreffend das Europäische Emissionshandelssystem  an den Herrn Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen weiterzuleiten.

Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems für Treibhausgasemissionen (EU-ETS) wird ab 2013 die Versteigerung als Grundprinzip für die Zuweisung der Emissionszertifikate eingeführt. Es ersetzt das gegenwärtige System, bei dem der größte Teil der Zertifikate von den Regierungen unentgeltlich vergeben werden.

Laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung können die deutschen Unternehmen in Zukunft den Zukauf von Emissionszertifikaten als Aufwand steuerlich geltend machen.

In diesem Zusammenhang möchte ich den Herrn Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen die folgenden Fragen stellen:

Entspricht die steuerliche Geltendmachung des Aufwandes der Unternehmen für den Erwerb von Zertifikaten den allgemeinen Prinzipien und Regeln des EU-Emissionshandelssystems?

Sollte dies der Fall sein, bitte ich den Herrn Minister mir weiterführende Informationen zur steuerlichen Geltendmachung für luxemburgische Unternehmen zukommen zu lassen.

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Marcel Oberweis
Abgeordneter
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