D’Äntwert op des parlamentaresch Fro fann der hei : QP 1747
Herr Präsident,
Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie die vorliegende parlamentarische Anfrage an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung weiterzuleiten.
Oberstes Ziel einer jeden Schlachtung ist es beim Tier Angst und Stress zu vermeiden. Leider sind Stress und Angst bei einer konventionellen Schlachtung im Schlachthof durch das Einfangen und den Transport der Tiere nicht zu vermeiden.
Betreffend das Wohlbefinden der Tiere ist die Weidehaltung eine bevorzugte Haltung der Tiere. In Sinne des Tierwohls wäre daher eine Weideschlachtung zb für Rinder anhand einer mobilen Schlachtbox und unter Berücksichtigung jeglicher hygienischer an sanitären Vorschriften eine Alternative zur konventionellen Schlachtung und auch ein geeignetes Mittel um das Wohl der Tier besser zu schützen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung stellen:
- Wie positioniert sich der Herr Minister in Bezug auf die Weideschlachtung von Rindern welche schon im Ausland angewandt wird?
- Ist die Weideschlachtung in Luxemburg erlaubt?
- Wenn ja, kann der Herr Minister mir die gesetzliche Grundlage mitteilen
- Wenn nein, unter welchen Bedingungen könnte eine Weideschlachtung für Rinder genehmigt werden?
Es zeichnet hochachtungsvoll,
Martine Hansen
Abgeordnete
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