Wahlkampf-Haushalt der verpassten Chance!
„Um Ënn vun dëser Legislaturperiod wäerten eis Staatsfinanzen däitlech besser do stoen, wéi dee Moment, wou dëss Regierung ugetratt ass.“ Mit dieser Behauptung endete die Haushaltsrede von Finanzminister Pierre Gramegna.
Doch ist dem wirklich so? Wurden die Weichen für nachhaltige öffentliche Finanzen gestellt? Wurden die Handlungsmöglichkeiten nachfolgender Generationen wirklich gesichert?
Die kurze Antwort darauf lautet: Nein, der Gambia-Haushalt ist weder nachhaltig noch verantwortungsbewusst!
Fakt ist: der Haushalt 2018 schließt – trotz 5,7 Prozent Wachstum – mit einem Defizit von 945 Millionen Euro ab. Dies ist schlichtweg unverantwortlich! Gleichwohl ist es typisch für die unseriöse Finanzpolitik dieser Regierung. Denn bei Gambia sind Defizite eher Regel als Ausnahme. Das Budget 2017 sah ein Defizit von 851 Millionen Euro voraus. Die Staatsschuld steigt also munter weiter: von 11 Milliarden in 2013 auf 12,9 Milliarden Euro am Ende dieser Legislaturperiode. Auch der Verweis auf ein Rekord-Invest hält einem Realitätscheck nicht stand. Die Investitionsquote liegt gemessen an der Wirtschaftsleistung nicht höher als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Für die CSV ist diese Finanzpolitik nicht zukunftsweisend, sondern rückwärtsgewandt. Sie nimmt die Jugend in Geiselhaft. Sie steckt das Budget in eine Wachstums-Zwangsjacke in Richtung Ein-Millionen-Einwohnerstaat, die die Bürger nicht wollen. Statt die Budget-Abwehrkräfte zu stärken, macht diese falsche Haushaltspolitik unser Land angreifund
verwundbar gegenüber künftigen Wirtschaftskrisen. Einem gesunden Patienten verabreicht man kein Antibiotika: man impft ihn gegen künftige Infektionen!
Die CSV bleibt deshalb der Auffassung, dass gerade wenn die Einnahmen sprudeln, Rücklagen angelegt werden müssen. Diese Chance hat diese Regierung verpasst! Sie hat den Defizitabbau auf 2019 verschoben. Also nach den Wahlen von 2018. Und somit auf die Schultern der nächsten Regierung. Dieser wahltaktische Verschiebebahnhof ist nicht nur haushaltstechnisch, sondern auch landespolitisch unverantwortlich. Nachhaltige Zukunftspolitik für die Menschen jedenfalls sieht anders aus!
Notstandsregelung bei nationalen Krisen – das zweite verfassungsmäßige Votum
Im Anschluss an das zweite verfassungsmäßige Votum betreffend die Notstandsregelung bei nationalen Krisen meinte Léon Gloden: „Wir kommen einem wehrhaften Rechtsstaat ein Stück weit näher. Dafür haben wir uns eingesetzt.“
Der neue Verfassungstext legt das Fundament für ein schnelles und zielführendes Handeln durch die Exekutive in Notsituationen, sowohl bei nationalen, also auch bei internationalen Krisen. Gleichwohl unterliegen die Aktionsmöglichkeiten der Regierung strikten Bedingungen und einer strikten parlamentarischen und richterlichen Kontrolle. Léon Gloden bedauerte, dass die Regierung die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen noch immer nicht ausgearbeitet hat: „Sollte sich etwas sehr Schlimmes in unserem Land zutragen, muss die Regierung schnell handeln können. Formaljuristisch sollte dann soweit alles abgeschlossen sein.“
Gleichzeitig forderte Léon Gloden die Regierung auf, endlich den Gesetzesentwurf zur Terrorismusbekämpfung im Justizausschuss vorzustellen. Diese Gesetzesvorlage wurde im Dezember 2015 in der Abgeordnetenkammer hinterlegt. Sie wurde seither dreimal abgeändert, aber den Abgeordneten noch immer nicht präsentiert.
Opferambulanz – unzureichende personelle und materielle Mittel
Am gleichen Tag stand auch die Schaffung einer Opferambulanz auf der Tagesordnung der Abgeordnetenkammer. Es handelt sich um eine mobile Einheit des nationalen Gesundheitslabors.
Aufgabe der Opferambulanz ist es, Opfern von Gewalttaten, z.B. häuslicher Gewalt, die Möglichkeit zu geben, ihre Verletzungen dokumentieren zu lassen, damit sie später vor Gericht Bestand haben. Oft ist es nämlich so, dass die Opfer nicht in der Lage sind, das Erlebte direkt an die Justiz weiterzuleiten. So haben sie es zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Straftaten nachzuweisen.
Ob die personellen und materiellen Mittel, die der Opferambulanz zur Verfügung stehen, ausreichen, bezweifelte Gilles Rothaber stark. Dennoch gab die CSV ihre Zustimmung zu der Gesetzesvorlage.