Réponse à la question N° 2736 (Question écrite) de Madame Martine Hansen, Députée concernant Epandage de lisier, par Madame Carole Dieschbourg, Ministre de l’Environnement Qp 2736
Herr Präsident,
Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Ausbringungstermine für Gülle an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz weiterzuleiten.
Wie mir aus verschiedenen Informationsquellen zugetragen wurde, sowie auch in der landwirtschaftlichen Presse zu lesen war, sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbringungstermine für Gülle in Luxemburg geändert werden.
Ein dementsprechender Vorschlag der Luxemburger Regierung soll von der EU-Kommission angenommen worden sein. Die Güllesperrfrist soll künftig je nach Region, vom 1. Oktober bis zum 15. Februar dauern. Zurzeit gilt die Sperrfrist vom 15.November bis zum 15. Februar.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz stellen.
- Wird Luxemburg in Zukunft in zwei Regionen aufgeteilt in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gülleausbringungstermine? Was sind die Gründe für diese Entscheidung?
- Wie werden in Zukunft die Vorschriften im Detail aussehen?
- Wann sollen diese Änderungen in Kraft treten?
- Welche Auswirkungen wird dies auf die vorgeschriebene Güllelagerkapazität haben?
Es zeichnet hochachtungsvoll,
Martine Hansen
Abgeordnete
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