Das fragt sich nicht nur die CSV, sondern auch der Staatsrat. Der Gesetzesentwurf sollte das Abkommen, das vor zwei Jahren zwischen der Regierung und den Gewerkschaften getroffen wurde, „umsetzen“. Der Gesetzesentwurf entpuppt sich jedoch als ein Versuch eine einfache Absichtserklärung ohne normativen Charakter gesetzlich verankern zu wollen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Regierung alle zwei Jahre die Entwicklung aller Familienzulagen in Bezug auf den Medianlohn („salaire médian“) analysiert und einen Bericht erstellen soll. Auf Grund dieses Berichtes und nach Rücksprache mit den Gewerkschaften soll die Regierung einen Gesetzesentwurf hinterlegen, der dann festlegt, welche Zulagen gegebenenfalls angehoben werden.
Der Staatsrat fragt sich, zu Recht, wo der Mehrwert solcher Bestimmungen ist, da es ja sowieso zu den Kernkompetenzen der Regierung gehört, Familienzulagen zu jedem Moment anzupassen. Deswegen bedarf es nicht eines speziellen Gesetzes. Übrigens teilt auch, wie auf Radio 100,7 berichtete, der Präsident der Familienkommission, Gilles Baum, diese Ansicht.
Die Vorgehensweise der Regierung offenbart wieder einmal den Dilettantismus der blau-rot-grünen Mehrheit, die ungeniert gesetzliche Instrumentarien dazu benutzt um Willensbekundungen „umzusetzen“. Gesetzesentwürfe und Reformen dienen als PR-Gadgets und sollen bei den Wählern den Eindruck erwecken, dass die Regierung den Willen hat, alle Familien zu stärken in dem sie die Familienzulagen periodisch erhöht.
Erstens, wird es aber nicht zu einer solchen automatischen Erhöhung kommen. Es steht nämlich ausdrücklich im Gesetzesentwurf, dass es nur zu einer Anpassung kommen kann, wenn die finanzielle Lage dies ermöglicht.
Zweitens, kann es sein, dass nicht das Kindergeld erhöht wird, sondern dass die Zuschüsse die der außerfamiliären Betreuung der Kinder zugute kommen angehoben werden. Familien die ihre Kinder zu Hause erziehen oder die ihre Kinder von Familienmitgliedern betreuen lassen, könnten also leer ausgehen. Hinzu kommt, dass mit der Reform der Familienzulagen und deren Übergangsbestimmungen nicht alle Familien das gleiche Kindergeld beziehen. Wie der neue Mechanismus dieser Gegebenheit Rechnung tragen, wird ist noch unklar. Wie auch viele andere Fragen.
Da der Gesetzesentwurf keinen Mehrwert darstellt und mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt, fordert die CSV die Regierung auf den Gesetzestext, zurückzunehmen.
Mitgeteilt von der CSV-Fraktion
29. Oktober 2016