Letzte Woche wurde die Neuordnung des Geheimdienstes im Kammerplenum verabschiedet.
Diese Reform ist zum einen die logische Folge auf die, vom SREL-Untersuchungsausschuss festgestellten, Fehlentwicklungen innerhalb des Geheimdienstes. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die CSV die Empfehlungen des vorgenannten Ausschusses, mit Ausnahme der politischen Konsequenzen, mitgetragen hat.
Noch wichtiger ist aber die Tatsache, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen schafft, um den aktuellen sicherheitsbezogenen Herausforderungen besser gerecht zu werden. In regelmäßigen Abständen berichten Medien über Festnahmen von möglichen Attentätern. Attentäter, die riesige Waffenarsenale angehäuft haben und über diverse Internetdienste Anschlagspläne grenzübergreifend geschmiedet haben. Diese Vorgänge verlangen einen einwandfrei funktionierenden und gut vernetzten staatlichen Sicherheitsapparat.
Die Missionen des Geheimdienstes wurden daher genauer umrissen, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, ausgedehnt. Es bleibt jedoch die Frage, ob der Personalbestand des Geheimdienstes ausreicht, um seine Missionen mit der nötigen Substanz auszufüllen. Hier wurde auf Drängen der CSV die gesetzliche Obergrenze an Mitarbeitern abgeschafft, um notfalls zusätzlich rekrutieren zu können.
Damit der Geheimdienst sich nicht verselbstständigt, hat der Gesetzgeber viel Wert auf die Kontrollmechanismen gelegt. Neben der parlamentarischen ex-post Kontrolle, wird ein interministerieller Ausschuss vorab die grundsätzliche Ausrichtung des Geheimdienstes festlegen. Darüber hinaus wird ein Geheimdienstdelegierter den Geheimdienst fortwährend beaufsichtigen. Auch die Zustimmung eines Richtergremiums wird etwaigen Missbräuchen vorbeugen können.
Die CSV begrüßt die Neuordnung des Geheimdienstes im Sinne eines besseren Schutzes aller Bürger.
Claude Wiseler
Fraktionspräsident