Die letzte Reform des Staatsrats reicht zurück ins Jahr 1997. Viele Überlegungen wurden seither über eine neue Ausrichtung des Staatsrats geführt, so z.B. über die Nominierungsprozedur seiner Mitglieder, oder seinen Aufgabenbereich im legislativen Prozess.
Am 19. Mai 2015 präsentierte Paul-Henri Meyers eine Gesetzesvorlage in diesem Zusammenhang, und erläuterte, wie die Institution in Zukunft aussehen könnte. Der CSV-Abgeordnete Meyers wollte zum einen die Legitimität des Staatsrats steigern, in dem alle Mitglieder in Zukunft von der Abgeordnetenkammer gewählt würden aufgrund eines vorher vom Staatsrat erstellten Profils. Nicht die politische Couleur sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die Kompetenzen des zu bestimmenden Kandidaten. Der Staatsrat sollte auf keinen Fall zum Abstellgleis für gescheiterte Politiker werden – eine Richtlinie, die die CSV in den letzten Jahren stets befolgt hat. Zum anderen sollten folgende Prinzipien die Arbeiten des Staatsrats leiten: Kollegialität und Kontinuität. Nicht zuletzt forderte Paul-Henri Meyers mehr Transparenz in der Arbeitsweise des Staatsrats.
Kurz nach Einreichung vorgenannter Gesetzesvorlage hinterlegte auch die Regierung ihre Reform des Staatsrats im Kammerplenum. Medienwirksam wurden die Vorzüge des Regierungstextes dargelegt. Der CSV-Abgeordnete und Sprecher der CSV-Fraktion, Léon Gloden, bedauert, dass Eingriffe in die Rechte der Bürger nicht genannt wurden. Die geplante Abschaffung der richterlichen Kontrolle der Dringlichkeit z.B. würde der Regierung ermöglichen neue Tatsachenbestände zu schaffen, ohne Rekursmöglichkeit für die Bürger. Auch sollten nur noch Verordnungsvorlagen nicht jedoch Änderungsanträge dazu dem Staatsrat vorgelegt werden. Eine Absurdität.
Die CSV-Fraktion widersetzt sich diesen Absichten und hat sich im zuständigen Kammerausschuss für die Wahrung der Rechte der Bürger und gegen die Willkür der Regierung eingesetzt. durchringen.