„Die Sicherheit der Bürger zählt für die CSV zu den Kernaufgaben des Staates. Eine Demokratie muss sich wehren können, ein Rechtsstaat stark sein. Und die Freiheit seiner Bürger schützen. Die Sicherheitspolitik muss der Terror-Wirklichkeit angepasst werden. Deshalb werden wir die Regierung bei Verfassungs-und Gesetzesänderungen unterstützen, die in die richtige Richtung gehen“, so die Zusage von CSV-Fraktionschef Claude Wiseler am Dienstag auf Krautmarkt.
Auch als Oppositionspartei nehme man seine Landesschutz-Verantwortung sehr ernst. „Justiz und Polizei brauchen mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Rechtssicherheit“, forderte Wiseler. Wichtig sei eine Nachbesserung beim Srel-Gesetz: „Wir verstehen nicht, warum die Regierung beim Srel an der Obergrenze von 75 Mitarbeitern festhält.“
Auch für eine vorgezogene Abänderung von Artikel 32-4 der Verfassung über den Ausnahmezustand stehe die CSV bereit. „Wir sind einverstanden, dass der Ausnahmezustand auch bei einer nationalen Krise ausgerufen werden kann. Doch wir brauchen klare Definitionen und Verhältnismäßigkeit. Nicht den permanenten Ausnahmezustand.“ Im Ernstfall dürfe es keine Grauzonen geben: „Dann müssen alle Maßnahmen griffbereit sein.“ Das Parlament müsse mitbestimmen. Etwa über eine Bestätigung des Ausnahmezustands nach französischem Modell. Wiseler erinnerte daran, dass manche Regierungsparteien in ihrer Oppositionszeit eine andere Sicherheitslinie vertreten hätten. So seien von sozialistischer und grüner Seite sowohl Luc Frieden als auch Henri Grethen als „Big Brother“ diffamiert worden.
Im Anschluss befürwortete der CSV-Vize-Fraktionspräsident Gilles Roth den Einsatz von Staats-Trojanern, also von verdeckten Online-Durchsuchungen von Computerdaten, Emails und Kommunikationsnetzen. „Aber Kontrolle muss sein. Der Schutz der Privatsphäre muss die Regel, der Eingriff in dieselbe die Ausnahme bleiben.“ Trojaner müssten auf terroristisch relevante Bereiche begrenzt werden. „Deshalb brauchen wir eine Auflistung aller Fälle, in denen sie benutzt werden dürfen. Wir brauchen richterliche Beschlüsse und unabhängige Kontrollen der Kontrolleure.“ Beim Informationsaustausch müsse der Terrorismusbegriff nach Luxemburger Recht interpretiert werden. Bei polizeilichen Datenbanken brauche man das längst überfällige Reglement für diese Verzeichnisse. Sonst gäbe es hierfür 2016 keine legale Basis mehr. „Grundsätzlich müssen sowohl die Verhältnismäßigkeit der Mittel als auch das Gleichgewicht zwischen Freiheit