Die CSV-Fraktion hat letzten Montag per Pressemitteilung zur Gesetzesvorlage 6678 über Maßnahmen im Bereich der Alterspolitik Stellung bezogen. Worum handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf?
Der Arbeitsminister hat letztes Jahr ein sogenanntes Maßnahmenpaket in der Abgeordnetenkammer eingereicht, dessen Zielsetzung es sein sollte ältere Beschäftigte länger in Arbeit zu halten, beziehungsweise die älteren Arbeitslosen wieder zu aktivieren. So sieht der gegenwärtige Text u.a. vor, dass Firmen allgemein einen Arbeitsmanagementplan auszuarbeiten haben. Wir als CSV-Fraktion sind vom Prinzip her mit einem solchen Instrument einverstanden.
…aber warum fordert die CSV dann den Rückzug der Gesetzesvorlage?
Wir mussten leider feststellen, dass, anders als vom Minister erklärt, dieser Text nicht das Resultat langer Verhandlungen mit den Sozialpartnern ist. Denn weder die Arbeitnehmerkammer, noch die Patronatskammern können sich an solche längeren Verhandlungen erinnern. Zudem ist der Text alles andere als ausgereift und sollte überarbeitet werden, und zwar zusammen mit den Sozialpartnern.
Sie haben auch verlauten lassen, dass der Gesetzentwurf über das Ziel hinausschießt und eigentlich im Allgemeinen nur Verschlechterungen für die Arbeitnehmer beinhaltet?
Neben dem Arbeitsmanagementplan sieht die Gesetzesvorlage eine Ausweitung der Referenzperiode bei Teilzeitarbeitsverträgen von aktuell vier Wochen auf vier Monate vor. Wir befürchten, dass dies zu einer Verschlechterung für die betroffenen Beschäftigten in Sachen Vereinbarung von Familie und Arbeit führt. Auch würden, gemäß Gesetzesvorlage, kurze Praktika für ältere Arbeitslose nicht mehr zusätzlich vergütet. Dies sind nur einige Beispiele, die uns dazu bewogen haben, den Minister aufzufordern, den Text genauer unter die Lupe zu nehmen und auch mit den Sozialpartnern zu erörtern. Die von Wirtschaftsminister Schneider verschobene Tripartite könnte hier Abhilfe leisten.