Am Mittwoch wurde vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um die Studienbörsen für Grenzgänger gestritten.
Die Kläger, vertreten durch mehrere Anwälte, forderten das Recht für in Luxemburg arbeitende Ausländer auf die gleichen Studienbeihilfen, die auch Luxemburger Bürgern zustehen. Von Luxemburger Seite sagte Rechtsanwalt Me Kinsch, dass eine solche Maßnahme dem Luxemburger Staat jährlich mehr als 200 Millionen Euro kosten würde.
Sein Gegenüber Rechtsanwalt Me Rizet konterte, dass es sich bei diesen Zahlen lediglich um “Projektionen” handele, die nicht belegt seien. Die Ausgaben seien in Wirklichkeit viel niedriger.
Der unter anderem für Hochschulen zuständige Minister François Biltgen hatte im Vorfeld bereits erklärt, dass er gegenüber der EU-Kommission nicht nachgeben werde. Biltgen sagte, dass auch die Länder Österreich, Griechenland, Dänemark und Schweden das Großherzogtum bei diesem Prozess unterstützen. Er veröffentlichte das Plädoyer seines Anwalts Kinsch in einem Presseschreiben, um eine möglichst große Transparenz zu wahren.
Das Urteil in Gerichtsprozess um die Studienbeihilfen in Luxemburg soll am 7. Februar 2013 gesprochen werden.
Quelle: wort.lu