Berichterstatter Norbert Haupert: „Privatanbieter dürfen sich nicht einfach die Rosinen aus dem Kuchen picken. Fünftägige Briefzustellung soll genügen zum Gesetzesprojekt über die Postdienstleistungen“
Berichterstatter Norbert Haupert: „Privatanbieter dürfen sich nicht einfach die Rosinen aus dem Kuchen picken. Fünftägige Briefzustellung soll genügen zum Gesetzesprojekt über die Postdienstleistungen“
Bekanntlich sollen ab 1. Januar 2013 die Postdienstleistungen komplett liberalisiert werden. So auch in Luxemburg. Das diesbezügliche Gesetzesprojekt ist auf dem Instanzenweg. Sämtliche Gutachten der zuständigen Berufskammern, einiger Berufsgruppen und des Staatsrates liegen dem Parlament vor. Auch der zuständige Ausschuss des Parlaments hat das Projekt Artikel für Artikel in Anbetracht dieser Gutachten analysiert und diskutiert. In Folge der Analyse und Diskussionen wird er einige Besserungsvorschläge unterbreiten, die dann an den Staatsrat zur Begutachtung weitergeleitet werden. Als Berichterstatter hofft Norbert Haupert den abschließenden Bericht dem Ausschuss dann Anfang November vorlegen zu können, so dass das Projekt noch rechtzeitig vor Weinachten gestimmt werden kann.
Wir haben beim zuständigen Berichterstatter Norbert Haupert nachgefragt, wie weit die Arbeiten der Kommission fortgeschritten sind, und die Position zu strittigen Punkten hinterfragt.
Ein viel diskutiertes Problem im Rahmen der kompletten Liberalisierung der Postdienstleistungen, gilt der Finanzierung der universalen Postdienstleistung. Wie will der Gesetzgeber dieses Problem für Luxemburg lösen?
„Alleiniger Anbieter der universalen Postdienstleistung in Luxemburg war bis dato der Postbetrieb. Für die Kompensierung der Mehrkosten dieser Dienstleistungen genoss der Postbetrieb das Alleinvertriebsrecht sämtlicher Sendungen von weniger als 350 g. Dieses Monopol wird ab 1.Januar 2013 aufgehoben. Postdienstleistungsbetriebe können sich ab 1.Januar für einen Teil dieser Sendungen, den lukrativsten, unseres Landes bewerben. Die Mehrkosten für den globalen Anbieter der universalen Dienstleistung werden somit grösser.
Die europäische Richtlinie sieht eine Kompensierung dieser Nettokosten vor, entweder mittels einer Entschädigung über den öffentlichen Haushalt oder einer Verteilung auf sämtliche Betriebe im Bereich der universalen Postdienstleistung. Dies soll über einen so genannten Ausgleichfonds geschehen, der von dem Luxemburger Regulierungsinstitut verwaltet werden soll.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass, in Zeiten schwierigen Ausgleichs unseres öffentlichen Haushaltes, die Rosinen der Liberalisierung der universalen Postdienstleistung vom privaten Sektor verschlungen werden, und die öffentliche Hand für die entstehenden Nettomehrkosten des gesamten Angebots der universalen Dienstleistung für den Ausgleich aufkommen soll. Ich glaube und hoffe, dass wir im Parlament eine große Mehrheit für die Einrichtung eines Ausgleichfonds, zu dessen Finanzierung sämtliche Anbieter der universalen Postdienstleistung beitragen sollen, finden werden, ohne den Staatshaushalt, sprich den Steuerzahler zu belasten.“
Einer der strittigen Punkte ist die Ausdehnung der universalen Postdienstleistungen auf sechs Tage in der Woche. Wie stehen Sie zu diesem Punkt?
„Die Verfasser des Projektes wollten damit einen Wettbewerbsvorteil für den globalen Anbieter der universalen Postdienstleistungen gegenüber den Anbietern eines Teils der Dienstleistungen bewerkstelligen. Da allerdings ein solcher Ausbau einen großen Aufwand für den Postbetrieb, der sowieso in großen Restrukturierungen steckt, bedeuten würde, sind wir uns im Ausschuss mit dem Kommunikationsminister François Biltgen einig geworden, auf diesen sechstägigen Dienst zu verzichten und bei fünf Tagen zu bleiben.“