Parteipräsident Michel Wolter schreibt im CSV Profil
Die CSV ist für eine institutionelle sowie ideologische Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften. Diese Aufspaltung, die in einer freiheitlichen Demokratie notwendig ist, ist in Luxemburg jedoch längst Realität. So kann niemand seinen Glauben als Argument anführen, um gegen die Grundregeln unseres Zusammenlebens zu verstoßen. Auch das Grundrecht der Religionsfreiheit ist garantiert. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, hat der Staat aber eine Wahl.
Religionsfreiheit bedeutet keineswegs, dass es keine Beziehungen zwischen religiösen Gemeinschaften und dem Staat geben darf. Es bedeutet auch nicht, dass religiöse Gemeinschaften kein Recht hätten, sich an politischen Debatten und der Meinungsbildung innerhalb der Gesellschaft zu beteiligen.
Die Wahl, vor der der Staat deshalb steht, ist jene, wie er Religionsgemeinschaften, religiösen Bekenntnissen und Erwartungen, aber vor allem den Bedürfnissen unserer gläubigen Mitmenschen begegnet. Mit Ablehnung? Mit Gleichgültigkeit? Oder aber mit Anerkennung ihrer Bedeutung innerhalb unserer Gesellschaft?
Für die CSV ist es gerechtfertigt, dass der Staat im Umgang mit den Religionen ähnlich konstruktiv kooperiert, wie in anderen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens. Sport, Kunst, politische Meinungsbildung…, in unserer pluralistischen Gesellschaft werden laufend von der Gemeinschaft Bedürfnisse mitfinanziert und unterstützt, die wir nicht immer selbst teilen.
Wahr ist, dass der Staat einer gewissen Neutralität verpflichtet ist. Es gibt in Luxemburg dementsprechend keine Staatsreligion. Tatsächlich unterhält der Staat heute bereits Konventionen mit sechs verschiedenen Glaubensrichtungen.
Diese Konventionen gilt es regelmäßig der gesellschaftlichen Realität anzupassen. Deshalb hat die CSV die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums gefordert, das sich dieser Aufgabe annehmen soll.
Grundsätzlich wird sich die CSV aber immer für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Solidarität entscheiden.