In seiner Rede zur Lage der Nation im Mai 2007 stellte Staatsminister Jean-Claude Juncker klar, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang habe. Im Zweifelsfall habe allerdings die Freiheit Vorfahrt, weil der Schutz der Privatsache eine Staatsaufgabe sei. „Wir wollen keine Straßen, die voll mit Videokameras ausgestattet sind. Wir wollen keinen Überwachungsstaat, der sich in allen Lebensverhältnissen und Bewegungen des Alltags Einblick verschaffen will“, so Premier Juncker. CSV Profil, 19. Juni 2010
Dieses Prinzip hat für uns nach wie vor Gültigkeit: Ein Gleichgewicht garantieren zwischen dem allgemeinen Recht auf Sicherheit und dem Respekt vor den persönlichen Grundfreiheiten des Einzelnen. Dies ist Aufgabe der Politik im sensiblen Bereich der Videoüberwachung, vor allem betreffend die Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Maxime gilt ebenfalls bei der praktischen Umsetzung. Jede einzelne mögliche Einschränkung der Privatsphäre muss per Gesetz legitimiert werden. Sie muss zudem einer strikten Kontrolle unterliegen.
Recht op Sécherheet
Anlässlich der parlamentarischen Debatte über die Videoüberwachung stellte der CSV-Abgeordnete Gilles Roth besonders diese Aspekte in den Mittelpunkt seiner Intervention. Allgemeine Bestimmungen aus Verfassung und europäischer Menschenrechtskonvention – alle Bürger haben ein Recht auf Respekt der Privatsphäre und ein Eingriff in die Privatsphäre kann nur per Gesetz in Ausnahmefällen geschehen – stellen den Rahmen einer möglichen Videoüberwachung. Die eigentliche rechtliche Basis wird im Gesetz über den Datenschutz definiert. Das Gesetz regelt sowohl die Videoüberwachung durch Kameras privater Sicherheitsfirmen wie auch das Aufstellen von Kameras auf öffentlich zugänglichen Plätzen wie Parkings, Bahnhöfe, Flughafen oder öffentliche Transportmittel. Außerdem gelten spezielle Bestimmungen in sogenannten „Zones de sécurité“.
Gilles Roth stellte in seiner Intervention klar, dass es in Luxemburg eine eindeutige gesetzliche Basis für Videoüberwachung durch öffentliche Kameras gebe, wobei die Ausführungsbestimmungen im Bereich der „Zones de sécurité“ auf dem Gebiet der Hauptstadt durch großherzogliche Reglemente abgesichert sind. Der Umgang mit vertraulichen Daten und die Verarbeitung von Videoüberwachungsaufnahmen müssen klar geregelt und eingegrenzt sein, so der CSV-Abgeordnete. So muss der einzelne Bürger gegen alle Formen von Missbrauch und Willkür geschützt werden.
De Prinzip vun der Verhältnisméissegkeet
In seiner Rede beleuchtete er verschiedene Ausführungsmodalitäten und schloss mit der Feststellung, dass der legale Kader in Luxemburg sehr wohl den internationalen Rechtsnormen entspricht. Es wird auch weiterhin wichtig sein, die fundamentale Freiheit des Bürgers, also den Schutz seiner Privatsphäre, in der Praxis rechtlich zu legitimieren, dies vor allem auch mit dem Blick der Verhältnismäßigkeit zum Ziel. Der Rechtsstaat ist kein Überwachungsstaat. Daher rechtfertigt im Endeffekt eben nicht jedes Ziel auch die Mittel, so Gilles Roth, der jedwedem Schein eines Überwachungsstaates eine klare Absage erteilte und den hohen Stellenwert einer klaren Regelung betreffend die Videoüberwachung hervorhob.
Abschließend warf er die Frage nach der privaten Videoüberwachung auf. Hier gelte es, zusammen mit der Datenschutzkommission zu prüfen, ob die angebrachten Kameras z.B. in Restaurants oder am Arbeitsplatz den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.