Letzte Woche hat die Abgeordnetenkammer mehrere Bestimmungen des Arbeitsrechtes abgeändert und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes betreffend der korrekten Umsetzung einer diesbezüglichen Europäischen Direktive Rechnung getragen. Die Direktive garantiert, dass ein Arbeitnehmer aus einem bestimmten Mitgliedsstaat nicht über einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedsland arbeiten darf, ohne dem Arbeitsrecht des jeweiligen Landes, wo er detachiert ist, zu unterliegen…
Es galt demnach, die Rechte nach Luxemburg entsendeter Arbeitnehmer zu stärken und vor Sozialdumping zu schützen.
Bei der Umsetzung wurde einerseits den Vorgaben der Direktive Rechnung getragen und andererseits zusätzliche Verbesserungen vorgenommen. So wurde u. a. festgelegt, dass auch die Indexierung der Löhne sowie Dispositionen von Kollektivverträgen im Rahmen eines Detachements zu applizieren sind. Die Europäische Kommission hatte eine andere Sichtweise und Rekurs gegen Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof eingereicht mit der Begründung, dass diese Regeln zu großzügig sind, und dass die Liste der „dispositions d’ordre public“ gegen den Geist der Richtlinie verstoße. Das Parlament musste handeln und die Gesetzgebung umändern, ohne allerdings das Grundprinzip der Bekämpfung sozialen Dumpings aufzugeben, oder gar bestehende soziale Rechte (acquis sociaux) zu gefährden. Der so genannte „harte Kern“ unseres Arbeitsrechtes wird nicht geändert, allerdings kommen in Zukunft verschiedene Bestimmungen bei Entsendeten nicht mehr zur Anwendung.
Betreffend die Kollektivverträge, so hat der EU-Gerichtshof festgehalten, dass nur noch Dispositionen, die als „d‘application générale“ gelten und über die Arbeitsbedingungen befinden, zu applizieren sind. Der Gerichtshof hat sich ebenfalls im Rahmen einer Detachierung gegen eine generelle Lohnindexierung ausgesprochen, nicht jedoch beim Mindestlohn. In seiner Parlamentsrede erklärte Ali Kaes mit folgenden Worten: „de soziale Mindestloun, wéi de Loun, den an engem Kollektivvertrag d’application générale festgeloucht ass, applizéiert sech op den détachéierten Aarbechter, den iwwregens, wann eng Indextranche wärend séngem Detachement ufällt an hien den sozialen Mindestloun kritt, vun dëser Indextranche wäert profitéieren“.
Ali Kaes sprach von einem bestmöglichen Kompromiss zwischen Respekt des europäischen Rechtes, den diesbezüglichen Interpretationen des Gerichtshofes und dem nationalen Arbeitsrecht. Allerdings gab er auch zu bedenken, dass mit dieser Jurisprudenz nicht unbedingt das Gleichheitsprinzip der Europäischen Grundrechtecharta gewahrt sei, so dass eine weitere Anpassung nicht auszuschließen sein wird.
Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin sozialen Dumping bekämpfen und uns verstärkt für eine loyale Wettbewerbsfähigkeit einsetzen, so der CSV-Abgeordnete Ali Kaes.
CSV Profil, 27. Mäerz 2010