Praktische Informationen rund um die Dienstleistungsgutscheine
„Anstatt d’Kannergeld pauschal fir all Kand ze erhéijen, féire mer vum nächste Joer un Dingschtleeschtungsschecken, sougenannte Chèques-services, a fir Famillje mat Kanner … Mat deenen Dingschtleeschtungsschecken kann ee sech eng bestëmmte Stonnenzuel an de Kannercrèchen, an de Garderien an an de Maison-relais kafen. Esou gëtt Kannerbetreiung méi bëlleg.“ In seiner Rede zur Lage des Landes kündigte Premierminister Jean-Claude Juncker im Mai 2008 die Chèques-services an. Nachstehend ein Überblick an praktischen Informationen.
Was ist ein Chèque-service?
Ein Chèque-service oder Dienstleistungsscheck ist eine Sachleistung, die Eltern von Kindern im Alter zwischen null und zwölf Jahren beanspruchen können. Der Chèque-service gibt einerseits Anspruch auf mindestens drei kostenlose Betreuungsstunden pro Woche oder eine 20-prozentige Ermäßigung bei Internat-Gebühren oder eine Ermäßigung bei den Einschreibegebühren für kulturelle oder sportliche Einrichtungen. Bei Kindern von RMG-Beziehern (2 500 Kinder) bzw. bei „von Armut bedrohten Kindern“ (1 500 Kinder) gelten erweiterte Ermäßigungsbedingungen. Darüber hinaus gilt für weitere 21 Stunden in der Woche ein sehr ermäßigter Tarif, der allen Kindern gegebenenfalls den Zugang zu guten Betreuungsstrukturen ermöglichen soll.
Ab wann gilt die Regelung der Dienstleistungsschecks?
Die Chèques-services werden ab dem 2. März 2009 angewandt.
Wer kommt in den Genuss der Chèques-services?
Unter die Regelung der Chèques-services fallen:
– Kinder, die zwischen null und zwölf Jahren alt sind und/oder noch die Primärschule besuchen
– Kinder, die in einer luxemburgischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben
– bevorzugte Bezugsberechtigte, d. h. Kinder, denen Armut und soziale Ausgrenzung droht; Bezieher des garantierten Mindesteinkommens (RMG); Kinder, die von den Gemeindeverwaltungen oder ergänzend dazu von den zuständigen Stellen des Familienministeriums als „von Armut bedroht“ eingestuft worden sind, wobei dies in Zusammenarbeit mit den staatlichen und privaten psychosozialen Einrichtungen zu geschehen hat.
Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?
In einer ersten Phase können, sofern das Angebot ausreicht, mindestens drei kostenlose Betreuungsstunden pro Woche in einer Maison relais, einer Kindertagesstätte oder bei Tageseltern oder eine 20-prozentige Ermäßigung bei Internat-Gebühren beansprucht werden. Die Betreuungsstunden können nicht auf die nächste Woche übertragen werden.
Was müssen die Eltern tun?
Eltern müssen bei ihrer Gemeindeverwaltung einen formellen Antrag stellen. Die Anmeldung ist kostenlos und für zwölf Monate gültig, mit der Möglichkeit der alljährlichen Verlängerung. Für jedes Kind wird den Eltern eine Benutzerkarte ausgestellt mit u. a. Name, Vorname, Adresse und nationaler Kennziffer des Kindes, sowie dem Ablaufdatum der Benutzerkarte. Der Wert des Chèque-service wird nicht eingetragen. Der Anmeldevertrag, von den Eltern unterzeichnet und von der Gemeinde beglaubigt, weist u. a. für die Eltern den Wert der Dienstleistungsschecks je Kind aus.
Wie wird der finanzielle Teil organisiert?
Im Regelfall wird den Eltern ab der vierten und bis zur 24. Betreuungsstunde ein Chèque-service-Tarif von maximal drei Euro je Stunde berechnet; ab der 25. und bis zur 60. Stunde eine Gebühr von höchstens 7,5 Euro („tarif socio-familial“); darüber hinaus gilt der komplette Tarif. Für die Hauptmahlzeit werden zwischen 0,5 und zwei Euro berechnet. Im Staatshaushalt sind für 2009 20 Millionen Euro vorgesehen. Beim Betrieb einer Maison relais wird die Kostenaufteilung zwischen Gemeinden und Staat von heute 50:50 auf 25:75 Prozent zugunsten der Gemeinden angepasst. Im Staatshaushalt für 2009 sind 20 Millionen Euro vorgesehen.
Was ist die Rolle des Familienministeriums?
Zum Aufgabenbereich gehört:
– der Aufbau des Systems und die Überwachung der Umsetzung
– die Verwaltung der Einrichtungen, die die Leistungen erbringen
– die Verwaltung des Budgets
– die Ausbildung und Aufklärung
– die Erfassung von Kindern, denen die soziale Ausgrenzung droht und die keine gesetzliches Mindesteinkommen haben
– die Beschlüsse hinsichtlich der Annahme von Kindern für zusätzliche Ferienaktivitäten
– die Verantwortung für die Führung der Datenbank
Was ist die Rolle der Gemeinde?
Die Gemeinden sind zuständig für:
– die Anmeldung der Kinder, die Ausstellung der Benutzerkarte sowie die Erstellung des Anmeldungsvertrages
– die Überprüfung der Personalien
– die Erfassung der Kinder, denen die soziale Ausgrenzung droht und die keine gesetzliches Mindesteinkommen erhalten
– die Bewilligung zusätzlicher Guthaben für wöchentliche Betreuungsstunden
Was ist die Rolle der Betreuungseinrichtungen?
Zu den Aufgaben der Betreiber – Maisons relais, Kindertagesstätten und Kindergärten, sozio-familiäre Internate, die Primärschulkinder betreuen, Tagesmütter, Feriendienste („services de vacances“), kulturelle oder sportliche Einrichtungen – gehört:
– die Registrierung der Dienstleistungen;
– die Erhebung der Elternbeteiligung;
– die Bearbeitung der Beschwerden der Eltern bezüglich der Verrechnung der Dienstleistungen;
– die fakultative Registrierung und Überprüfung der Dienstleistungen der Tageseltern (durch die „Agence Dageselteren“)
Welche sonstigen Akteure und Behörden sind impliziert?
– Der Fonds national de solidarité informiert die RMG-Bezieher über die Leistungen, die sie im Rahmen der Dienstleistungsgutscheine beanspruchen können
– Das Syndicat intercommunal de gestion informatique (Sigi) zeichnet für die elektronische Datenverwaltung zuständig
– Das Comité de pilotage, bestehend aus Vertretern der Entente des foyers de jour, der Inspection générale des finances, des Ministeriums für Familie und Integration, des Sigi und des Syvicol, ist mit der Bewertung betraut.
VON MARC SCHLAMMES
Quelle: Luxemburger Wort, 14 Februar 2009