Wasserrahmenrichtlinie Fragen an Marco Schank

Marco Schank ist Berichterstatter zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Für den CSV-Politiker steht fest, dass sich die Preisgestaltung nach dem 1. Januar 2010 möglichst nahe an einem einheitlichen Wasserpreis orientieren muss. Nach anderthalb Jahren hat der parlamentarische Innenausschuss seine Arbeiten zu Monatsanfang abgeschlossen.

Wird Luxemburg ab 2010 einen einheitlichen oder einen harmonisierten Wasserpreis bekommen?

Ich gehe davon aus, dass wir uns nahe an einem einheitlichen Preis bewegen werden. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass es sechs Trink- und sieben Abwassersyndikate mit ihren unterschiedlichen Infrastrukturen gibt, ist ein landesweit einheitlicher Wasserpreis nicht möglich. Wir müssen bei der künftigen Preisgestaltung aber verhindern, dass geografische, ökologische und topografische Begebenheiten zu Preisdifferenzen führen. Es kann nicht sein, dass den Bürgern im ländlichen Raum ein höherer Wasserpreis zugemutet werden soll, nur weil dort ein größeres Versorgungsnetz nötig ist, als im städtischen Ballungsgebiet. Unter dem Vorwand der kostendeckenden Preisgestaltung dürfen wir den Solidaritätsgedanken nicht ausklammern.

Wie sieht es denn um den gesetzlichen Spielraum aus, wo die Richtlinie doch nach einem kostendeckenden Wasserpreis verlangt?

Die Wasserrahmendirektive der EU sieht vor, dass man den regionalen Begebenheiten Rechnung tragen kann. Konkret bedeutet dies, dass Ausgleichszahlungen über den Staatshaushalt einkalkuliert werden müssen.

Mit Blick auf das Prinzip der kommunalen Autonomie: Wie viel Spielraum bleibt den Gemeinden in Zukunft bei der Festlegung des Wasserpreises?

Die Gemeindeautonomie soll gewahrt bleiben. Die Gebühren sollen weiterhin auf kommunaler Ebene definiert werden. Unter Berücksichtigung der Kosten für Wasserversorgung und Wasserentsorgung verrechnen die Gemeinden einen Preis an ihre Bürger, der einen fixen Anteil, z. B. die Anschlusskosten, und eine variable Komponente, der Kubikmeterpreis, enthält. Über den variablen Anteil kann die Gemeinde ihren Wasserverbrauch steuern und die Bürger zu einem angemessenen Konsum bewegen. Außerdem haben die Gemeinden die Möglichkeit, die drei Verbraucherkategorien, nämlich die Haushalte, die Industriebetriebe und die Landwirtschaft unterschiedlich zu belasten.

Quelle: Luxemburger Wort, 24. November 2008 Marc Schlammes