Steuerreduktionen

Die wichtigsten Steueraspekte des Budgetentwurfs 2009

• Anpassung der Steuertabelle an die Inflation: 2009 werden die Steuertabellen um weitere neun Prozent an die Inflation angepasst.

• Durch zusätzliche Maßnahmen betragen die Steuererleichterungen insgesamt 11,5%.

• Abgeschafft wird der Arbeitnehmerfreibetrag, der nunmehr in einen Steuerkredit von 300 Euro umgewandelt wird. Wer keine Steuern zahlt, erhält somit 300 Euro im Jahr vom Staat. Kostenpunkt für den Staat 55 Mio. Euro.

• Der Rentnerfreibetrag wird in einen Steuerkredit umgewandelt. Kostenpunkt für den Staat 37 Mio. Euro.

• Alleinerziehende können mit einem Steuerkredit von 750 Euro rechnen.

• Weitere Steuererleichterungen betreffen den Energiebereich: Absenkung der Mehrwertssteuer von Holzprodukten auf sechs Prozent, Gleiches gilt für die Nah- und Fernwärmenetze.

• Abschreibungsmöglichkeiten der Restschuldversicherungen werden nach oben angepasst, die Belastungen beim Wohnungsbau demnach deutlich reduziert.

• Die Zinsen auf Bausparverträgen werden von der Quellensteuer befreit.

• Die Körperschaftssteuer wird von 22 auf 21 Prozent abgesenkt.