Am 15. Oktober wird im Parlamentsplenum das Gesetzesprojekt zur luxemburgischen Nationalität zur Abstimmung gelangen. Der entsprechende Bericht wurde vor wenigen Tagen von der zuständigen Parlamentskommission angenommen.
Mit der Abstimmung im Parlament wird die Möglichkeit geschaffen, dass ausländische Bürger zukünftig unsere Nationalität erhalten können, ohne deshalb ihre ursprüngliche Nationalität abgeben zu müssen.
Mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft tragen wir den Realitäten in unserem Land Rechnung. Bereits heute haben mehrere tausend Bürger eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Hinzu kommt, dass sich die Situation in unserem Land in den vergangenen Jahren beträchtlich verändert hat: Bereits heute haben über 40 % der Menschen, die in unserem Land leben, keinen luxemburgischen Pass. Es sind Bürger, die hierzulande arbeiten, Steuern zahlen und deren Kinder unsere Schulen besuchen, ohne dass diese Bürger ein Mitspracherecht auf legislativer Ebene haben.
Es ist dies eine ungesunde Situation, die riskiert, langfristig die soziale Kohäsion in unserem Land in Frage zu stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass mit der doppelten Staatsbürgerschaft das aktive und passive Wahlrecht verbunden ist. Die neuen luxemburgischen Bürger haben somit nicht nur die Möglichkeit mitzubestimmen, wer über die Belange unseres Landes entscheidet, sondern können auch Kandidat bei den Parlamentswahlen sein.
An den Erhalt der Staatsbürgerschaft sind jedoch eine Reihe von Bedingungen geknüpft:
1) Der Bewerber darf nicht in Luxemburg oder einem anderen Land zu einer festen Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sein.
2) Er muss mindestens sieben Jahre in Luxemburg gelebt haben.
3) Der Bewerber ist gehalten, an Bürgerkundekursen teilzunehmen, um unser Land und seine Institutionen besser kennenzulernen und
4) er muss sich einem Test in der luxemburgischen Sprache unterziehen.
Besonders der luxemburgische Sprachtest stellt für die CSV ein wesentliches Element des neuen Gesetzes dar.
Es ist für die CSV unerlässlich, dass in Zukunft jeder, der die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben will, gewisse Luxemburgischkenntnisse hat, um sich im Alltag zurechtzufinden.
Für die CSV ist dies eine Selbstverständlichkeit, weil diese Bürger zukünftig das Wahlrecht haben und daher auch über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen müssen, um dieses auszuüben.
Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass die aktive und passive Beherrschung der luxemburgischen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für die gelungene Integration der neuen Luxemburger ist.
Schließlich will die CSV ebenfalls den Stellenwert unserer Sprache als ein wesentliches Element unserer nationalen Identität verstärken.
Das neue Gesetz über die luxemburgische Nationalität ist eines der wichtigsten Gesetze dieser Legislaturperiode. Es trägt maßgeblich dazu bei, die Integration unserer ausländischen Mitbürger zu erleichtern und es verstärkt somit die soziale Kohäsion in unserem Land.Laurent Mosar Parlamentarischer Berichterstatter
Laurent Mosar
Parlamentarischer Berichterstatter