Martine Stein-Mergen und Laurent Mosar reichen Gesetzvorschlag ein
Martine Stein-Mergen und Laurent Mosar wollen der Magersucht den Kampf ansagen. Die beiden CSV-Abgeordneten haben deshalb einen Gesetzvorschlag ausgearbeitet, den sie im Herbst einreichen wollen. „Wir sind uns bewusst, dass unsere Gesetzvorlage nicht alle Problem der Magersucht löst. Es geht uns vielmehr darum, ein Tabu zu durchbrechen und auf die Krankheit aufmerksam zu machen“, so Laurent Mosar gestern bei der Pressekonferenz. Es geht den beiden Politikern in erster Linie also um die Sensibilisierung, denn ihrer Meinung nach unternimmt Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo nicht genug, um vor den Gefahren der Magersucht zu warnen.
Bei ihrer Gesetzesinitiative lehnen sich die Volksvertreter an das französische Modell an. Wer andere zu gefährlichen Verhaltensmustern bei der Ernährung anregt, die zu Anorexie führen können, soll sich künftig strafbar machen. Auch die Werbung für bestimmte Produkte oder Methoden, die abnormen Gewichtsverluste zu Folge haben, sollen unter Strafe gestellt werden. Verboten werden sollen u.a. die so genannten Pro-Ana-Foren, in denen sich die Betroffenen austauschen und sich gegenseitig Ratschläge geben, wie man noch mehr Gewicht verlieren kann. Geht es nach dem Willen der beiden Abgeordneten, wird ein Verstoß mit einer Gefängnisstrafe zwischen acht Tagen und drei Jahren und/oder einer Geldstrafe zwischen 251 und 5 000 Euro geahndet. Wenn die Magersucht tödlich endet, sind sogar Geldbußen zwischen 5 001 und 10 000 Euro vorgesehen, beziehungsweise ein Freiheitsentzug zwischen drei und fünf Jahren.
Magersucht ist eine psychisch bedingte Essstörung, die oft mit anderen Verhaltensstörungen wie etwa Angstzuständen einhergeht. Laut Schätzungen sind ein bis drei Prozent der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen betroffen, meist junge Frauen. Die Behandlung der Anorexie ist sehr schwierig, u.a. deshalb, weil der Befund in den meisten Fällen erst sehr spät gestellt wird. Die Opfer haben ein völlig falsches Bild vom eigenen Körper. Fünf Prozent der Patienten sterben in den ersten zehn Jahren nach dem Ausbruch der Krankheit, rechnet man die Todesfälle durch die Spätfolgen hinzu, liegt die Todesrate bei etwa 20 Prozent, so Stein-Mergen. In Luxemburg soll es etwa 250 Fälle von Magersucht geben. Die Bulimie, die Ess-Brech-Sucht, wird in der Gesetzesinitiative nicht berücksichtigt, da sie keinen tödlichen Verlauf nimmt, so Abgeordneten.
Quelle: Luxemburger Wort, 22. Juli 2008