Wohnungspakt vom Parlament gutgeheißen

Recht auf Wohnen und Recht auf Besitz
Der Gesetzesvorschlag zum Wohnungspakt konnte letzte Woche, kaum ein Jahr nachdem Wohnungsbauminister Fernand Boden ihn in der Kammer deponiert hatte, in erster Lesung gestimmt werden. Trotz zahlreicher Änderungsvorschläge, die von der zuständigen Parlamentskommission auf Grund der verschiedenen Gutachten eingebracht wurden, konnte die Substanz des Vorschlags erhalten bleiben. Der parlamentarische Berichterstatter Norbert Haupert erläutert im CSV Profil

Die finanziellen Beihilfen an die Gemeinden konnten sogar verbessert werden. Das Vorkaufsrecht für Staat, Gemeinden und „Fonds du Logement“ auf denen im Gesetzesprojekt vorgesehenen und strikt begrenzten Grundstücken, konnte mit einigen Änderungen beibehalten werden. Die Erbpacht (Emphytéose) und das Nutzungsrecht wurden den heutigen Gegebenheiten angepasst, um sie für den Wohnungsbau attraktiver zu gestalten. Die Grundlage für die Einführung von Gemeindegebühren auf leer stehenden Wohnungen und Baulücken wurde festgelegt. Die Steuerbefreiungen auf dem Mehrwert beim Verkauf von Immobilien an die öffentliche Hand wurden mit verschiedenen Änderungen beibehalten. Der „soziale Mix“ im Wohnungsbau quer übers Land konnte gesichert werden. 

Prioritäten setzen

Zusammenhanglos waren stellenweise die Kritiken der Opposition zum Gesetzesentwurf. Die DP hatte 2003, bei Gelegenheit der Debatte über die Wohnungspolitik der Regierung (damals war sie in der Regierung), die Motion, in der das Vorkaufsrecht vorgesehen war, mit unterschrieben. Sie kann die Maßnahme aber heute nicht mehr unterstützen, weil das Recht auf den „Fonds du Logement“ ausgedehnt wurde. Dabei bedauert sie, dass vielen Gemeinden die nötigen finanziellen Mittel fehlen, um von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Dessen war die Regierung sich auch bewusst, und hat deshalb den Fonds, der ja als öffentlicher Träger für die Gestaltung der Wohnungsbauentwickelung besonders im sozialen Bereich mit verantwortlich ist, in das Vorkaufsrecht mit einbezogen. 

Die Grünen beanstanden vor allem das Gießkannenprinzip des Wohnungspaktes. Den Aussagen ihres Sprechers zum Gesetzesprojekt zu Folge, könnte man annehmen sie wären gegen eine finanzielle Unterstützung der Regierung an die Gemeinden und besonders an die kleinen Landgemeinden. Sie kritisieren unter anderem die auf fünf Jahre rückwirkende Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses bei der Berechnung der finanziellen Beihilfen für die Landgemeinden. Dabei sieht das Projekt für die als IVL ausgewiesenen Gemeinden eine höhere Beihilfe vor. Aus Rücksicht auf die IVL Vorschläge hin, die Landgemeinden nicht zu ermuntern, zu viele Bauprojekte zu erschließen, wurde diese rückwirkende Maßnahme in den Gesetzesentwurf übernommen. 

Die ADR wirft Minister Fernand Boden, mit dem Wohnungspakt, und besonders mit dem Vorkaufsrecht, kommunistisches Vorgehen vor. Dabei ließ ihr Generalsekretär bei Gelegenheit des Streitgespräches mit dem Wohnungsbauminister bei RTL die Katze aus dem Sack. Er warf dem Minister vor, dass mit dem Vorkaufsrecht für die Gemeinden auf die an den Bauperimeter angrenzenden Grundstücke, diesen die Gelegenheit geboten wird, Ackerland zu verbilligten Preisen zu erwerben, den Bauperimeter auf diesen Grundstücken zu erweitern, und sie dann mit einem lukrativen Gewinn zu verkaufen. Die ADR ist also der Meinung, dieser lukrative Gewinn soll den privaten Spekulanten vorbehalten bleiben und unsere Kinder sollen künftig weiter diese lukrativen Gewinne, für den Erwerb einer Eigenwohnung, mit finanzieren dürfen. Die ADR hat damit klargestellt, dass sie eindeutig auf der Seite derjenigen steht, die mit überhöhten Baulandpreisen gut leben können. 

Die CSV ließ sich nicht durch diese zusammenhanglosen Kritiken von der vorgeschlagenen Linie im Wohnungspakt abbringen. Das Angebot von Wohnraum und besonders von Bauland zu akzeptablen Preisen muss gefördert ja sogar bewirkt werden. Dabei kann das Recht auf Wohnen gelegentlich mit dem Recht auf Besitz zusammenstoßen. In dem Fall muss man Prioritäten setzen. Für die CSV gehört diese Priorität dem Recht auf Wohnen. 

Norbert Haupert
CSV Abgeordneter
und parlamentarischer Berichterstatter zu Wohnungspakt