Die Aktivitäten der parlamentarischen Kommission für Institutionen und Verfassungsrevision werden in den kommenden Monaten ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Aktualität sein. Nach eingehenden Vorarbeiten in dieser Kommission, die drei Jahre angedauert haben, während denen die Kommission fast wöchentlich tagte, stehen nun die konkreten Änderungsvorschläge zu verschiedenen Kapiteln der Verfassung fest.
Unsere Verfassung wird in einem tief schürfenden Modernisierungsprozess den Realitäten des Landes und seiner politischen Kultur angepasst. Schliesslich datiert sie im wesentlichen noch immer von 1868 – aus einer Zeit, in der es keine Parteien, keine Fraktionen, keine Ministerien im heutigen Sinne des Wortes gab, und in der die bürgerlichen Freiheiten eine völlig andere Bedeutung besassen, als die heute der Fall ist.
Einer der wesentlichen Ansätze der Verfassungsrevision ist die Neufassung des Artikels 114, der die Umstände, unter denen die Verfassung geändert werden kann. Klassischerweise musste, nachdem das Parlament die Notwendigkeit einer Revision bestimmter Artikel der Verfassung deklariert hatte, die Abgeordnetenkammer aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen werden. Diese Bestimmung soll dahingehend geändert werden, dass in Zukunft Verfassungsänderungen vom Parlament vorgenommen werden können, ohne dass es aufgelöst werden muss. Selbstverständlich wird diese Prozedur auf verstärkten Mehrheiten beruhen, die einen breiten Konsens, auch mit Teilen der Opposition, zur Voraussetzung für eine erfolgreiche Verfassungsänderung machen. Der Parlamentsausschuss ist im übrigen der Auffassung, dass diese Neuerung durchaus von einem Referendum begleitet werden könnte.
Wichtige Änderungen wird es auch im institutionellen Bereich geben, wo die Regierung der Kommission in den nächsten Wochen ihre Ansichten übermitteln wird. Wenn die parlamentarische Vorarbeit auch zu diesem Themenkomplex abgeschlossen ist, hat der Verfassungsausschuss seine Hausaufgaben gemacht : die Kapitel bürgerliche Freiheiten, Parlament, Regierung und Verfassungsänderung können dann im Plenum zur Abstimmung gebracht werden. Dies wird noch während dieser Legislaturperiode der Fall sein.
Schliesslich wird die Landschaft unserer Institutionen um ein Element angereichert werden, das Teil einer modernen Auffassung der Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist : der ” Knoutermann ” wird ebenfalls noch vor Juni 2004 eingesetzt sein, und dazu beitragen, dass die Verwaltungsabläufe an Realitätsnähe und Bürgerfreundlichkeit gewinnen.
Unsere Institutionen befinden sich im Wandel. Unser Land ebenso. Die 2004 zu Ende gehende Legislaturperiode wird auf institutioneller Ebene dadurch geprägt sein, dass die Verfassung mit der Wirklichkeit unseres Staates in Einklang gebracht wurde. Dies war 1999 eine grosse Herausforderung für die Abgeordnetenkammer, die in Verfassungsfragen traditionell federführend ist. Doch bereits jetzt können wir davon ausgehen, dass der Parlamentsausschuss für die Institutionen und die Verfassungsreform in anderthalb Jahren wird sagen können : ” Mission accomplie “.
Paul-Henri MeyersAbgeordneterPräsident der parlamentarischen Kommissionfür die Institutionen und die Verfassungsreform