Mit dem Wohnungspakt, den Minister Fernand Boden den Gemeinden unterbreitet hat, kommt Bewegung in die leidige Thematik der hohen Immobilienpreise. Von Michel Wolter, CSV-Fraktionspräsident
Tatsächlich hat der Pakt es in sich – wenn er denn seine ganze Wirkung entfalten kann.
Alle Initiativen der Politik, die darauf ausgerichtet waren, Immobilienbesitzer dazu zu bewegen, etwas mehr von ihrem Eigentum auf den Markt zu bringen, haben leider nicht die erhoffte Wirkung gehabt. Die sehr umfangreichen staatlichen Wohnungsbeihilfen, die Senkung der Baumehrwertsteuer auf 3 Prozent, “Enregistrement”-Freibeträge und Sondersteuersätze auf dem Mehrwert auf verkauften Immobilien: alles das hat nicht zu einer Entkrampfung der Wohnpreise geführt.
Nun geht es darum, das Angebot an Wohnraum definitiv über die kurzfristige Nachfrage hinaus anzuheben. Die Gesetze des Marktes wirken eben auch in Sachen Wohnraum: ist die Nachfrage dauerhaft höher als das Angebot, steigen die Preise. Dies war bei uns lange Zeit der Fall. Die Politik der nächsten Jahre, im Wohnungspakt formuliert, zielt darauf ab, die Tendenz umzudrehen und durch sehr viel mehr “öffentliche” Einwirkung auf den Wohnungsmarkt das Angebot so zu erhöhen, dass der Wohnungsmarkt sich ausgleichen und die Preise in ihrem Höhenflug bremsen können.
Die drastische Steigerung des Angebots an Bauland und Wohnraum muss allerdings aktiv von der Politik herbeigeführt werden. Die wesentlichen Instrumente dieser Politik sind ein Vorkaufrecht der öffentlichen Hand, Steuern auf ungenutztem Bauland und steuerliche Anregungen für Eigentümer, die ihr Land an Staat oder Gemeinden verkaufen. Die steuerliche Behandlung von ungenutztem Bauland wird einheitlich geregelt – so brauchen die Gemeinden nicht individuell an ihrer jeweiligen Grundsteuerschraube zu drehen, und es kommt nicht dazu, dass in einer Gemeinde hohe und in einer anderen fast inexistente Steuersätze auf ungenutztem Bauland gelten. Die Gemeinden werden, ebenfalls durch finanzielle Anreize, dazu motiviert, Grund und Boden zu erwerben und dort als Baupromoteure zu wirken. Die Reaktionen der Gemeinden sind durchweg positiv, und die Politik der Regierung wird von lokalen Mehrheiten aller politischen Färbungen unterstützt.
Gemeinden, die sich über 15 Jahre dazu engagieren, ihre Einwohnerzahl über 1 Prozent pro Jahr wachsen zu lassen, erhalten pro zusätzlichen Einwohner eine Zuwendung von 4.500 oder 6.750 Euro – je nachdem, ob sie im Rahmen des IVL als prioritär eingestuft sind. Diese Gemeinden sollen damit mehr Wohnraum schaffen, als in jedem Jahr allein durch das durchschnittliche Bevölkerungswachstum im Land benötigt wird. Damit sie eine aktive Rolle bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums spielen können, wird ihnen ein Vorkaufrecht zuerkannt: die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, Bauland, das einen potenziellen Käufer gefunden hat, zum abgemachten Preis selbst vom Besitzer erwerben zu können. Schaffen sie in Zukunft Wohnsiedlungen, so muss 10 Prozent des dort entstehenden Wohnraums zu sozialen Preisen angeboten werden.
Die Zusammenwirkung von Steuerstrafen auf ungenutztem Bauland, steuerlicher Begünstigung von Immobilienverkäufen an die öffentliche Hand und dem kommunalen Engagement zu erheblich mehr neugeschaffenem Wohnraum sollte jenes Resultat ergeben, das wir in Luxemburg dringend brauchen: mehr Wohnraum zu erschwinglichen Preisen. Diesen Erfolg sind wir uns selber und den folgenden Generationen einfach schuldig!
Michel Wolter